Zwei Jahre Coronapandemie haben Spuren hinterlassen. Eine Untersuchung der britischen Schulaufsichtsbehörde kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Corona-Maßnahmen bei Kleinkindern zu einer verzögerten Sprachentwicklung geführt haben.

Wenige Kontakte, die Maske als treuer Begleiter: Rund zwei Jahre Corona haben nicht nur Erwachsene herausgefordert. Welche Folgen die zurückliegenden Coronamaßnahmen gerade für Kleinkinder haben können, zeigt jetzt ein Bericht der britischen Schulaufsichtsbehörde (Ofsted).

 

Demnach hat die Schulaufsichtsbehörde Gespräche in 70 Betreuungseinrichtungen geführt und daraus Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder ableiten können. Das Maskentragen von Betreuungspersonen, so der Schluss, habe Kleinkinder in ihrer sozialen und sprachlichen Entwicklung beeinträchtigt. Man habe ein „begrenztes Vokabular“ und die „Unfähigkeit, auf einfachste Gesichtsregungen zu reagieren“ beobachtet.

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Kinder oftmals schüchterner und ängstlicher

Zweijährige Kinder „waren ihr ganzes Leben lang von Erwachsenen mit Masken umgeben und konnten deshalb Lippenbewegungen und Mundstellungen nicht wie üblich sehen“, heißt es in dem Bericht. Des Weiteren seien Kinder aufgrund von Verzögerungen in der Sprachentwicklung nicht so mit Spielgefährten in Kontakt getreten wie vor der Pandemie. Die Folge: mangelndes Selbstvertrauen. Viele Kinder seien schüchterner und ängstlicher.

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Weitere Auffälligkeiten gab es laut der britischen Schulaufsichtsbehörde bei der Motorik. Einige Kinder würden verspätet krabbeln und laufen lernen. Auch alltägliche Dinge wie Kleider anziehen oder Nase schneuzen gingen nicht ohne Unterstützung, obwohl sie dem Stand der Entwicklung nach schon alleine funktionieren sollten. Zwar sei zuletzt Aufholarbeit geleistet worden, doch einige Herausforderungen bestünden noch, heißt es weiter.

In Deutschland ist die Maskenpflicht in den meisten Bundesländern am vergangenen Sonntag weggefallen. In vielen Bereichen muss deshalb keine Maske mehr getragen werden. Ausnahmen kann es in Ländern geben, die die Hotspot-Regelung angewendet haben.