Es muss keine Vergewaltigung sein. Berührungen und verbale Belästigung sind nicht zu tolerieren, kommentiert unsere Autorin Annika Grah.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Ein Wort sorgte am Freitag für Raunen im Untersuchungsausschuss des Landtags zu sexueller Belästigung bei der Polizei und in Landesbehörden: „niederschwellig“. Gemeint waren Fälle von sexueller Belästigung, wie Berührungen, Anzüglichkeiten oder Berührungen nicht nur an Armen oder Schultern, sondern auch am Gesäß oder der Brust. Der Großteil der für den Ausschuss in einem Ermittlungsbericht näher untersuchten Vorkommnisse fällt hierunter. Alles Bagatellen? Mitnichten.