Bericht zu sexueller Belästigung in der Landesverwaltung Bagatellen? Mitnichten!

Eine zufällige Berührung, die nicht auf Gegenliebe stößt hat nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Foto: imago /Panthermedia

Es muss keine Vergewaltigung sein. Berührungen und verbale Belästigung sind nicht zu tolerieren, kommentiert unsere Autorin Annika Grah.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Ein Wort sorgte am Freitag für Raunen im Untersuchungsausschuss des Landtags zu sexueller Belästigung bei der Polizei und in Landesbehörden: „niederschwellig“. Gemeint waren Fälle von sexueller Belästigung, wie Berührungen, Anzüglichkeiten oder Berührungen nicht nur an Armen oder Schultern, sondern auch am Gesäß oder der Brust. Der Großteil der für den Ausschuss in einem Ermittlungsbericht näher untersuchten Vorkommnisse fällt hierunter. Alles Bagatellen? Mitnichten.

 

Das zeigt nicht nur die Zahl der angestrengten strafrechtlichen Ermittlungen und Disziplinarverfahren, die weitaus höher liegt, als die vermeintlich schwereren Taten. Vor allem im beruflichen Umfeld, können solche „niederschwelligen“ Taten, die „eben passieren“, den Betroffenen das Leben zur Hölle machen.

Denn sich dem zu entziehen hat unter Umständen weit reichende Folgen. Und es wird offensichtlich immer noch angenommen, dass die Betroffenen – das gehört zur Wahrheit dazu – überwiegend Frauen, solche zufälligen Übergriffe hinnehmen.

Nein das wird man nicht „mal sagen können“

In einem Umfeld, in dem solche Verhaltensweisen toleriert werden – auch das zeigen die Vorfälle, die im Untersuchungsausschuss untersucht werden – können sich auch andere ungesunde Machtstrukturen festsetzen. In der heutigen Welt hat so etwas nichts mehr zu suchen – nicht nur am Arbeitsplatz.

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