Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat die Eckpunkte für den sogenannten Mietendeckel beschlossen, mit dem die Mieten fünf Jahre lang nicht erhöht werden dürfen.

Berlin - Der Berliner Senat hat Eckpunkte für einen gesetzlichen fünfjährigen Mietenstopp in der Hauptstadt auf den Weg gebracht. Dies teilte die Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Linke), am Dienstag nach der Senatssitzung mit. „Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden“, sagte Lompscher. Dies solle rückwirkend ab dem (heutigen) Senatsbeschluss gelten.

 

Ausgenommen vom sogenannten Mietenmoratorium sind Neubauten bei der Erstvermietung und der soziale Wohnungsbau. Die Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken will damit dem rasanten Anstieg der Mieten Einhalt gebieten und Zeit gewinnen für entlastenden Wohnungsneubau. Die Immobilienwirtschaft hat das Vorhaben scharf kritisiert.

Mietobergrenze soll eingeführt werden

Außerdem soll eine Mietobergrenze eingeführt werden. Ihre Höhe ist noch unklar. Mieten, die darüber liegen, sollen auf Antrag gesenkt werden müssen. Modernisierungen von Mietwohnungen müssen den Behörden mitgeteilt und ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden.

Das Gesetz soll nach bisherigen Plänen bis Januar 2020 in Kraft treten. Um zwischenzeitliche Mieterhöhungen zu verhindern, soll es rückwirkend ab dem Senatsbeschluss vom 18. Juni gültig sein. Bei Verstößen sollen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro möglich sein. (Reporter: Holger Hansen redigiert von Hans-Edzard Busemann.