Die wirtschaftliche Lage vieler kleiner Fahrschulen ist prekär. Nun soll die Reform des Fahrlehrerrechts größere Einheiten erleichtern. Doch zwischen den Verbänden wird heftig darum gerungen – teils mit harten Bandagen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Beamte aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium verfolgte die Diskussion über das neue Fahrlehrergesetz mit wachsendem Unverständnis. Immer neue Forderungen erhoben Verbandsvertreter beim Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar, was für den Zugang zum Beruf alles verlangt werden solle; ein Redner nach dem anderen rief nach höheren Hürden. Schließlich konterte der Ministeriale vom Podium herab mit einer provokanten Frage: Ob sich die Zunft der Fahrlehrer eigentlich „selbst abschaffen“ wolle? Nachwuchs bekomme sie so jedenfalls kaum noch.

 

Der eigentlich neutrale Gesandte von Winfried Hermann (Grüne) stellte sich damit gegen die große Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) – und an die Seite des deutlich kleineren Bundesverbands Deutscher Fahrschulunternehmen (BDFU). Dessen Vorsitzender, der Stuttgarter Rainer Zeltwanger, ging die Kollegen noch ungleich härter an. „Nach ihnen die Sintflut“ sei deren Motto, schimpfte er per Rundbrief: Der Nachwuchsmangel sei für sie Garant für einen „vollen Laden“ und hohe Preise; sie wollten sich nur „die wenigen Jahre bis in ihren Ruhestand retten“. „Unhaltbar“ seien derlei Behauptungen, protestiert der Berliner BFV-Chef Gerhard von Bressensdorf; ansonsten wolle man die „sehr unqualifizierten Äußerungen“ nicht weiter kommentieren. Verbale Rempeleien wie beim Boxauto-Fahren – es wird mit harten Bandagen gekämpft bei der Reform des Fahrlehrerrechts. Denn die Novelle des aus dem Jahr 1969 stammenden Gesetzes entscheidet über die Zukunft einer Branche, die vor großen Problemen und Umbrüchen steht. Ziel ist laut dem Bundesverkehrsministerium von Alexander Dobrindt (CSU) nicht nur eine bessere Aus- und Weiterbildung der Lehrer, die Fahranfänger auch in neuen Technologien schulen sollen – Stichworte: Elektroauto oder neue Assistenzsysteme. Es gehe auch darum, die wirtschaftliche Lage der „überwiegend durch kleinstbetriebliche Strukturen geprägten Fahrschulen“ zu verbessern, sie von Bürokratie zu entlasten und Kooperationen zu erleichtern. Zudem solle dem „drohenden Nachwuchsmangel begegnet“ werden.

Hermann ist Antreiber bei der Reform

Seit seinem Amtsantritt 2011 dringt der Stuttgarter Minister Hermann auf die Reform; unter der Führung seines Hauses wurden länderübergreifend die Eckpunkte erarbeitet. Die große Koalition in Berlin machte sich das Vorhaben 2013 zu eigen. Nach jahrelangen, teils erbittert geführten Diskussionen soll das neue Gesetz nun noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Der Entwurf liegt vor, als Nächstes soll er vom Kabinett abgesegnet werden. Dann könne die Branche wieder „mit mehr Zuversicht in die Zukunft blicken“, meint der Verbandschef Zeltwanger.

Jeder fünfte Betrieb mit bis zu 50 000 Euro Umsatz

Leicht haben es die bundesweit etwa 11 500 Fahrschulen in der Tat nicht. Nach einem Branchenreport der Volks- und Raiffeisenbanken (VR) erwirtschaftet die Hälfte der Betriebe weniger als 100 000 Euro Umsatz; ein Fünftel komme sogar nur auf 17 500 bis 50 000 Euro. Leben kann man davon eigentlich nicht, weshalb regelmäßig über nicht deklarierte Einnahmen spekuliert wird. Die Aussichten sind ebenfalls düster: Die Schülerzahlen sinken infolge der demografischen Entwicklung. Für junge Leute, vor allem in der Stadt, hat das Auto nicht mehr den Stellenwert wie ehedem. „Wer früher mit 19 keinen Führerschein hatte, mit dem stimmte was nicht“, erinnert sich Zeltwanger. Vorbei. Allenfalls durch Flüchtlinge erhofft man sich einen gewissen Zuwachs, aber mit neuen Herausforderungen; schon wird über Arabisch als Prüfsprache diskutiert.

Was Wunder, dass Experten eine weitere „Marktbereinigung“ erwarten. Im Jahr 2030, so eine Prognose, werde es bundesweit nur noch 10 000 Betriebe geben. Der „Abbau von Überkapazitäten“ – auf Deutsch: das Fahrschulsterben – werde so lange weitergehen, bis die verbliebenen Inhaber über die Runden kämen, prophezeit der VR-Report. Schon jetzt sei die Lehrerschaft überaltert, viele hätten den Ruhestand im Blick, das Interesse der Jungen am Beruf lasse seit Jahren „stark nach“. Statt auf den Preis sollten die Fahrschulen im Wettbewerb lieber auf Qualität setzen, empfehlen die Experten. Das ist eines der Ziele der Gesetzesnovelle. Man wolle „die Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer erhöhen“, steht sogar im Berliner Koalitionsvertrag. Von derzeit zehn soll sie dazu auf zwölf Monate verlängert werden – immer noch zu kurz, findet die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Auch andere Punkte sieht sie kritisch. Dass die Lehrer künftig keinen Motorrad- und Lastwagenführerschein mehr besitzen müssen, könne man nur „schweren Herzens akzeptieren“. Am mittleren Bildungsabschluss als Mindestniveau dürfe zudem nicht gerüttelt werden, mahnt der Präsident Bressensdorf. Selbst bürokratische Erleichterungen wie der Wegfall von Nachweisen und Berichten erscheinen ihm zwiespältig.

Zahl der Filialen wird freigegeben

Am größten sind die Differenzen zwischen den Branchenverbänden freilich in der Frage, wie groß Fahrschulen künftig sein sollen. Derzeit dürfen sie höchstens drei Zweigstellen haben – mit der Folge, dass Fahrschulketten für jeweils vier Betriebe eine eigene Gesellschaft gründen müssen. Die Filialbeschränkung soll mit dem neuen Gesetz ganz wegfallen, Kooperationen will man deutlich erleichtern. Der Bundesverband der Fahrschulunternehmen, der nur größere Betriebe mit mindestens 350 000 Euro Umsatz vertritt, sieht darin „einen der bedeutendsten Erfolge“. Gute Räume und moderne Technik seien teuer, „in Netzwerkstrukturen aber zu stemmen“, sagt der Vorsitzende Zeltwanger. Bei Ärzten oder Anwälten seien Kooperationen schließlich auch längst üblich.

Warnung vor „Konzernfahrschulen“

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die für viele Ein-Mann-Fahrschulen aus den ländlichen Gegenden ficht, warnt hingegen vor einer „Systemänderung, wie wir sie in den letzten fünfzig Jahren nicht erlebt haben“. Man müsse aufpassen, „dass wir nicht Konzernfahrschulen bekommen“, mahnt Gerhard von Bressensdorf. Die Fahrausbildung bleibe schließlich eine „sehr persönlich zugewandte Aufgabe“, bei der es auf „Können und Geschick des einzelnen Fahrlehrers“ ankomme. Dass es nun überhaupt zu einer Reform kommt, begrüßt der Bundeschef aber ebenso wie sein Kollege Zeltwanger.