Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Die Innenverwaltung kündigte jedoch bereits Beschwerde gegen die Entscheidung an.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit wurde dem Eilantrag des Bündnisses „Wir für Deutschland“ stattgegeben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Innenverwaltung kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an. Darüber muss das Oberverwaltungsgericht als nächst höhere Instanz noch vor dem geplanten Beginn der Demonstration am frühen Freitagabend entscheiden.

 

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten untersagt. Der Aufzug „würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren“, hatte der SPD-Politiker begründet. Offener Rechtsextremismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dürfe nicht toleriert werden.

Bündnis hatte zu Trauermarsch aufgerufen

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es sei nicht zu erwarten, dass bei der Demonstration die Schwelle des aggressiven, provokativen, die Bürger einschüchterndes Verhalten erreicht werde, hieß es.

Das Bündnis hatte zu einem „Trauermarsch für die Toten von Politik“ aufgerufen. Angemeldet waren am Hauptbahnhof 250 Teilnehmer. Der Innensenator hatte erklärt, die Vorstellung, dass Rechtsextremisten an dem Jahrestag - womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen - durch das Regierungsviertel marschieren, sei unerträglich.