Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Ein Knabenchor darf einem Mädchen die Aufnahme verweigern. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage zurückgewiesen, mit der ein Mädchen in einen Knabenchor aufgenommen werden sollte. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht am Freitag. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.

 

Geklagt hatte die Mutter der Neunjährigen. Sie hatte einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor beansprucht. Der Chor hatte das unter anderem mit dem Hinweis abgelehnt, dass dem Mädchen die Grundlagen für eine Gesangsausbildung fehlten. Die Mutter dagegen argumentierte, die Zulassungsbeschränkung auf Jungen würde das Mädchen unzulässig diskriminieren.

Nach Auffassung des Richters handelt es sich um einen Pilotfall. Daher sei eine Berufung zugelassen.