Es ist eine Riesenzahl: 60 000 Kita-Plätze und 18 000 Fachkräfte fehlen in Baden-Württemberg, um all jene Familien zu versorgen, die eine Betreuung für ihre Kinder brauchen – und denen das Gesetz einen Anspruch darauf zugesteht. Das zeigt eine aktuelle Bertelsmann-Studie. Die Folgen sind immens: fehlende Förderung für Kinder mit Auswirkungen auf die (Schul-)Karriere; Eltern, die nicht arbeiten können und der Wirtschaft fehlen; eine Gesellschaft, deren Wohlstand in Gefahr ist. Was im Großen passiert, wenn der Staat die kleinste soziale Einheit Familie im Stich lässt, zeigt sich hier exemplarisch.
Lösungen für dieses gewaltige Problem liegen derzeit vor allem im Kleinen, in den Kommunen, bei den Kita-Trägern, die mit der Situation umgehen müssen. Hier wird bereits ausprobiert. In Offenburg holt die Gemeinde Malteser zur Betreuung in Kitas, in Stuttgart will die Stadt nun, wo es in Zusammenarbeit mit den Eltern geht, Achtstunden- in Sechsstundenplätze umwandeln.
Verantwortung der kommunalen Akteure
Es ist deshalb richtig, dass das Land einen so genannten Erprobungsparagrafen in sein Kita-Gesetz aufnehmen will. Er ermöglicht Kommunen kreative Lösungen an runden Tischen mit Erziehern, Eltern, Vereinen vor Ort zu finden. Genauso richtig sind aber auch die Bedenken dazu. Werden die Verwaltungen den Paragrafen vor allem nutzen, um die Qualität zu senken, also Gruppengrößen und Fachkräfteschlüssel aufzuweichen? Das zu verhindern, wird die klare und schwierige Aufgabe der Landesbehörden sein. Aber auch die Verantwortung der kommunalen Akteure. Auch sie sind doch oft Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten – kurz: Familienmitglieder –, die wissen sollten, was auf dem Spiel steht.