Manche Jugendliche müssen beim Thema Beruf an die Hand genommen werden. Ein Ausstieg aus dem Unterstützungsprogramm ist kontraproduktiv, meint Inge Jacobs.

Es steht außer Zweifel, dass viele junge Leute es nicht allein schaffen, sich einen Praktikums- oder gar Ausbildungsplatz zu organisieren – trotz Berufsorientierung in der Schule. Deshalb stellt man diesen Schülern zu Recht Berufseinstiegsbegleiter zur Seite, übrigens seit 2012 auch als Regelinstrument im Sozialgesetzbuch III. Das bedeutet, die Arbeitsagentur zahlt, aber nur, wenn Dritte sich mit mindestens 50 Prozent an der Maßnahme beteiligen.