Nach dem tödlichen Unfall in Esslingen-Weil wird die umstrittene Bewährungsstrafe für den Fahrer erneut verhandelt. Mehrere Beteiligte haben Berufung eingelegt.
Der Unfall im Oktober 2024 schockte viele: Ein Mann fuhr in eine Familie und tötete dabei drei Menschen. Das Urteil Ende April 2026: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Bei den Angehörigen herrschte darüber großes Unverständnis.
Der Mann soll laut Anklage Ende Oktober 2024 beim Heranfahren an eine rote Ampel in Esslingen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt und dann sein Fahrzeug mit fast 100 Kilometern pro Stunde auf den Gehweg gelenkt haben. Dort erfasste er mit dem Fahrzeug eine 39 Jahre alte Frau und ihre beiden drei und sechs Jahre alten Söhne. Alle drei starben noch am Unfallort.
Angehörige der Unfallopfer kritisierten das Strafmaß als „Frechheit“. Ein Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer kündigte bereits unmittelbar nach dem Urteil an, Berufung einlegen zu wollen: „Wir sind mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht zufrieden.“ Jeder Prozess um ein Bußgeldverfahren werde mit einem größeren Interesse, mehr Aufmerksamkeit und einer höheren Aufklärung verfolgt als diese Verhandlung mit drei Toten.
Nun wird sich tatsächlich das Landgericht mit dem Fall befassen. Mehrere Prozessbeteiligte haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft ebenso Berufung gegen das Urteil eingelegt wie zwei Familienmitglieder der Opfer, die als Nebenkläger beteiligt sind. Der Angeklagte werde noch entscheiden, ob er mit einer Berufung oder durch eine Revision gegen das Urteil vorgehe, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. „Nach derzeitigem Stand wird das Verfahren damit in zweiter Instanz als Berufung vor dem Landgericht Stuttgart geführt“, sagte er weiter. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Somit muss der 55-Jährige auch noch nicht das Schmerzensgeld zahlen, das Teil des Urteils war. Demnach hätte er jeweils 20 000 Euro für jeden der drei als Nebenkläger auftretenden Angehörige der Opfer zahlen müssen.
Bewährung für den 55-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen bedeutet: Er muss nicht ins Gefängnis. Seine Fahrerlaubnis wird ihm für drei Jahre entzogen.
Die Richterin ging in ihrer Begründung davon aus, dass der Angeklagte vom Wechsel seines Hybridautos in den Verbrennermodus überrascht worden war. In der Folge habe er Gas- und Bremspedal miteinander verwechselt. Durch die so entstandene Stresssituation habe er keine Korrektur seines Fehlverhaltens vornehmen können. Bedingt durch sein Erschrecken habe er sein Auto nach rechts auf den Gehweg gelenkt. Er habe wohl noch erkannt, dass dort eine Fußgängergruppe unterwegs gewesen sei. Doch die Zeit von etwa einer Sekunde habe für Gegenmaßnahmen nicht ausgereicht.