Die Bundes-Notbremse war noch nicht vom Bundesrat beschlossen, da lag schon der erste Eilantrag dagegen im Postfach des Bundesverfassungsgerichts. Weitere Beschwerden in Karlsruhe dürften folgen.

Berlin/Karlsruhe - Schon vor der Bundesratsentscheidung über die sogenannte Bundes-Notbremse ist am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der erste Eilantrag dagegen eingegangen. Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ebenfalls am Freitag kündigten die Freien Wähler Verfassungsbeschwerde an. Die FDP hat ebenfalls einen solchen Schritt angekündigt, genauso wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post.

 

Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien, sagte Pinkerneil der Deutschen Presse-Agentur. Er habe die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt. Das Verfassungsgericht könnte so die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stoppen, wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen. Pinkerneil sagte, er bereite weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft trete.

Freie Wähler mit doppelter Beschwerde

Die Freien Wähler wollen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse vorgehen. Man wolle damit die „Freiheitsrechte“ der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Donnerstag bei der Vorstellung der ersten Klageschrift in Berlin. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Eingereicht werden sollen die Klagen, sollte Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hat ebenfalls angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er habe gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, twitterte er bereits am Mittwoch nach dem Bundestagsbeschluss. „Zudem werde ich am Freitag BVerfG-Klage einreichen. Es gibt Möglichkeiten, jenseits von Ausgangssperren“, schrieb er weiter. FDP-Chef Christian Lindner hatte schon in der vergangenen Woche mit einer Klage gedroht. Am Donnerstag schrieb der FDP-Abgeordnete Gerald Ullrich nun bei Twitter: „Dann eben auf nach Karlsruhe!“ Er werde mit den Kollegen der FDP-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.