Der Bund plant eine Anpassung der Beamtenbesoldung in zwei Schritten. Ein Gesetzentwurf zeigt, ab wann welche Erhöhungen vorgesehen sind.

Digital Desk: David Hahn

Die Bundesregierung plant, die Besoldung von Bundesbeamtinnen und -beamten neu zu regeln. Ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium sieht Anpassungen für die Jahre 2025 und 2026 vor. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

 

Beamtenbesoldung: Wann greifen die Erhöhungen?

Im ersten Schritt sollen die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2025 um drei Prozent angehoben werden. Die Erhöhung ist rückwirkend vorgesehen. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge zum 1. Mai 2026 neu festgesetzt werden. Laut Gesetzentwurf wird dabei sichergestellt, dass sie nominell nicht unter dem Niveau einer Erhöhung um 2,8 Prozent liegen.

Neue Besoldungsstruktur

Zugleich sieht der Entwurf eine grundlegende Reform der Besoldungsstruktur vor. Künftig soll sich die Mindestbesoldung an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens orientieren. Geplant sind unter anderem auch strukturelle Änderungen wie die Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Grundgehaltstabellen sowie Anpassungen beim Familienzuschlag.

Die Änderungen sind noch nicht beschlossen. Bislang handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, ein Regierungsentwurf wurde nach Angaben des Innenministeriums noch nicht verabschiedet. Der Gesetzentwurf würde den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Für dieses Jahr werden rund 3,39 Milliarden Euro veranschlagt, für 2027 etwa 3,52 Milliarden Euro. Rückwirkend für das vergangene Jahr würden weitere rund 707 Millionen Euro hinzukommen.