Da war dieser eine Moment. Die Familienpatin durfte nicht mehr in die Wohnung der Familie, konnte das Kind also nicht mehr zuhause in ihrem Umfeld treffen, sondern nur noch außerhalb der Räume. Die Familienpatin, ausgebildet, geschult, ehrenamtlich tätig, war verwundert, denn vorgefallen war nichts, was dies erklärt hätte. Nach dem Grund aber fragte sie nicht. Sie hatte schließlich weder die Befugnis, noch das Recht dazu. Sie war nicht der verlängerte Arm eines Amtes, sie war der Mensch, der helfen wollte.