Einigung in Sicht: Nach viel Hin und Her steuert der Landtag das Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg an. Aber nicht alle machen mit.

Stuttgart - In der Debatte um eine Verbesserung der Abgeordnetenrenten im baden-württembergischen Landtag zeichnet sich eine Lösung ab. Die Grünen-Fraktion fasste bei ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag einen „Tendenzbeschluss“ zum Beitritt in das bereits bestehende Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Nun soll mit den anderen Fraktionen verhandelt werden, um noch in diesem Jahr eine „Richtungsentscheidung“ herbeizuführen. Eine Rückkehr zur Staatspension wird es nicht geben. „Das ist vorbei“, sagte Fraktionschef Andreas Schwarz unserer Zeitung. „Meine Fraktion ist da ganz klar.“

 

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der CDU. Zwar sagte ein Fraktionssprecher lediglich, man werde sich zeitnah mit dem Thema beschäftigen. Doch aus der Fraktion ist zu hören: „Es läuft auf das Versorgungswerk hinaus.“ Die SPD beschloss bei ihrer jüngsten Klausur, „die näheren Bedingungen und Modalitäten eines Beitritts zum Versorgungswerk NRW zu prüfen“. Man sei optimistisch, mit den anderen Fraktionen einen Konsens zu finden, teilte ein Fraktionssprecher mit.

Privatvorsorge, dafür höhere Diäten

Damit finden sich jene drei Fraktionen zusammen, die im Februar 2017 in einer Nacht- und Nebelaktion den Abgeordneten den Weg zurück zu einer lukrativen Staatspension hatten ebnen wollen. Das Vorhaben scheiterte am öffentlichen Aufschrei. Denn im Zuge der Parlamentsreform im Jahr 2008 hatten sich die Abgeordneten für eine private Altersversorgung entschieden. Sie wollten Anschluss finden an die Lebenswirklichkeit ihrer Wähler. Im Gegenzug erhöhten sie ihre Grunddiät um ein Drittel (aktuell 7963 Euro), für die private Altersvorsorge gab es extra Geld (derzeit 1751 Euro). Dieser oder ein etwas höhrer Betrag soll in das Versorgungswerk fließen.

Die FDP hatte die Staatspension immer abgelehnt. Das ermöglicht ihr jetzt, die Bemühungen der Konkurrenz von der Ehrenloge aus kritisch zu begleiten: „Wir sehen momentan keinen zwingenden Grund, warum das einmal beschlossene System der Altersversorgung geändert werden soll“, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Das Versorgungswerk sei denkbar, doch erkenne er momentan nicht, „was dabei besser werden würde“. Für die AfD sagte deren Vize-Fraktionschef Rüdiger Klos: „Die Beschlusslage der AfD-Fraktion ist eindeutig: Keine Rückkehr zur Staatspension.“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen unterhält seit dem Jahr 2005 ein Versorgungswerk für Abgeordnete mit einem Regelpflichtbeitrag von monatlich 2200 Euro. 2014 schloss sich Brandenburg an. Dort liegt der Pflichtbeitrag bei 1750 Euro. Für die Baden-Württemberger müssen noch Übergangsregelungen gefunden werden. Manche Abgeordnete haben private Versicherungsverträge abgeschlossen, andere sind in der Rentenversicherung oder, wie etwa Anwälte, Mitglied in berufsständischen Versorgungswerken.

– Verpasste Chance: