Die langjährigen Kämpfer für eine geringere Schadstoffbelastung der Stuttgarter Luft wollen noch keine Sektkorken knallen lassen, weil nach dem Feinstaubgrenzwert im Jahr 2020 auch der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wurde. Sie machen zwei Sondereffekte dafür verantwortlich.

Stuttgart - Die Anwohner von jahrelangen Brennpunkten der Luftschadstoffbelastung in Stuttgart und ihr Rechtsanwalt Roland Kugler haben vor übermäßiger Freude über Luftsituation in Stuttgart gewarnt: Dass nach der vorausgegangenen Entwarnung beim Feinstaub nun 2020 auch die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes gelang, sei noch kein Anlass, Sektkorken knallen zu lassen, schrieben die Kläger, die in den vergangenen Jahren vor Gericht auf bessere Maßnahmen zur Luftreinhaltung gepocht hatten.

 

In den Jahren 2019 und 2020 hätten außergewöhnliche Ereignisse die Luftsituation in Stuttgart zum Besseren beeinflusst. Im vorvergangenen Jahr habe es außergewöhnlich wenige der Inversionswetterlagen gegeben, mit denen üblicherweise schlechte Luft im Stuttgarter Talkessel einher gehe. Im Winter 2018/2019 und im darauffolgenden Winter seien meist Wetterlagen mit Westwind zu verzeichnen gewesen, die man sonst mit dem Sommer verbinde, die schlechte Luft verwirbelten und die Schadstoffkonzentrationen niedrig hielten. 2020 habe dann auch die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf das öffentliche Leben und den Straßenverkehr mitgeholfen, damit die Grenzwerte eingehalten werden konnten. Im aktuellen zweiten Lockdown werde die Verkehrsmenge wahrscheinlich ähnlich reduziert sein wie beim ersten Lockdown im März 2020, als ein Minus von bis zu 37 Prozent errechnet wurde.

Die Kläger sagen, der Rückgang müsse von Dauer sein

„Ob die Grenzwerte auch in Zukunft bei den im Winter üblichen Inversionswetterlagen und ohne pandemiebedingte Reduzierung der Mobilität eingehalten werden können, werden erst die kommenden Jahre zeigen“, heißt es in der Pressemitteilung. Für die Kläger vom Brennpunkt Neckartor bestünde nur dann ein Anlass zu ungetrübter Freude, wenn die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid auch ohne Sonderfaktoren eingehalten sind. Dann könne man auch ein wenig auf die vor Gericht errungenen Erfolge stolz sein.

Die Kläger und ihr Anwalt Roland Kugler riefen bei der Gelegenheit in Erinnerung, wie lang der Kampf habe geführt werden müssen. Er dauere seit 2005 an. Mit insgesamt fünf Prozessen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart sei das Regierungspräsidium zu mehreren zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung gezwungen worden. Seit 2010 führte man auch den Kampf für die Absenkung der überhöhten Stickstoffdioxid-Werte. Erstritten worden seien ein Lkw-Durchfahrtsverbot in Stuttgart, eine andere Ampelschaltung an der Kreuzung beim Neckartor, Tempo 40 auf Steigungsstrecken sowie die Umwandlung eines Fahrstreifens auf der Cannstatter Straße in eine Busspur. Durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe sei dann Tempo 40 auf vielen anderen Straßen erzwungen worden. All dies habe zu einer stetigen und gemächlichen Reduzierung von Feinstaub und Stickoxid geführt.