Beerdigungen kosten Tausende Euro. Für viele Hinterbliebenen in Trauer wird dies zur unstemmbaren Last. So erhalten Angehörige in Stuttgart Unterstützung.
Mindestens um die 5000 bis 6000 Euro im Durchschnitt, je nach individuellen Wünschen meist jedoch um einiges mehr, kostet eine Bestattung inklusive Friedhofsgebühren und anderen nötigen Leistungen laut Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB) in Deutschland. Kosten für Extras wie Traueranzeige oder Trauermahl noch nicht einberechnet. Eine Summe, die sich viele Angehörige Verstorbener nicht leisten können – so auch in Stuttgart.
„Manche Angehörige, die zu uns kommen, sind geradezu verzweifelt, weil sie nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen und selbst gerade so über die Runden kommen“, erzählt ein Bestatter aus Stuttgart. „Viele wissen auch gar nicht, dass sie überhaupt Unterstützung bekommen können. Es ist immer eine sehr sensible Situation, denn die Leute sind ja ohnehin schon in Trauer und müssen sich dann auch noch damit beschäftigen.“ Doch wo finden Angehörige finanzielle Hilfe, um dem verstorbenen, geliebten Menschen dennoch einen würdevollen letzten Weg bereiten zu können?
„Viele wissen nicht, wie sie die Kosten stemmen sollen“
In Fällen wie diesen erhalten Angehörige und Erben Unterstützung in Form einer Bezuschussung vom Sozialamt der Stadt (umgangssprachlich „Sozialbestattung“ genannt). Laut einer Statistik des Statistischen Landesamts wurden im Jahr 2025 in Baden-Württemberg ingesamt 1335 Empfänger mit Leistungen für Bestattungskosten unterstützt. Noch im Jahr 2016 waren es 2300 Empfänger und damit am meisten in den letzten zehn Jahren. In den letzten Jahren ist die Zahl also etwas gesunken, dennoch sind nach wie vor viele Menschen betroffen.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass es pro Bestattungsfall mehrere Empfänger für die Erstattung der Bestattungskosten geben kann – etwa, wenn Familienmitglieder für das Begräbnis eines Verstorbenen zu gleichen Teilen aufkommen und es finanziell nicht schultern können.
Speziell in Stuttgart kam es im Jahr 2024 zu 204 Sozialbestattungen, im vergangenen Jahr lag die Zahl der Fälle bei 186. „Eine grundsätzliche Tendenz ist nicht ablesbar. Die Zahl der Sozialbestattungen schwankte zuletzt um weniger als zehn Prozent“, so Harald Knitter, Sprecher der Stadt auf Anfrage.
Sozialbestattung: Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Doch wer hat eigentlich Anspruch auf diese Art von Bestattung? „Rechtlich sind zunächst die Erbinnen und Erben verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen“, erklärt Knitter. „Wenn ihnen das trotz Nachlass, eigenem Einkommen und Vermögen nicht möglich ist, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen.“ Die Behörde prüfe dann deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
Sofern das Sozialamt keine Erbin und keinen Erben (zum Beispiel durch die Ausschlagung der Erbschaft) feststellen kann, gehe die Verpflichtung, die Bestattungskosten zu tragen, auf die Unterhaltspflichtigen und dann die Angehörigen des Verstorbenen über, so Knitter. Hierfür gilt die Rangfolge: Ehegattgattin oder Ehegatte, beziehungsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person.
Was geschieht mit Verstorbenen, die keine Angehörigen haben?
Eine Ausnahme gilt, wenn etwa eine alleinstehende Person oder ein obdachloser Mensch, von dem keine Angehörige zu ermitteln sind, stirbt. In diesem Fall veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung und trägt zunächst auch die Kosten. „Es kann diese Kosten zurückfordern, wenn Angehörige ermittelt werden, die leistungsfähig sind“, so der Sprecher der Stadt. Das gilt demnach auch, wenn entsprechende Angehörige nicht rechtzeitig erreichbar waren und so erst nachträglich kontaktiert werden konnten.
Wer hingegen als Angehöriger einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt einreicht, muss die Kosten nicht zurückzahlen, so Knitter. „Das gilt auch für angeordnete Bestattungen, wenn die Angehörigen den Kostenersatz nicht leisten können und bei Rückforderung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.“
Stadt Stuttgart: „Nur notwendigste Kosten werden übernommen“
Doch wie sieht die Bestattung dann aus? Klappt es mit der Trauerfeier und dem teuren Blumenschmuck, den sich die verstorbene Person vielleicht gewünscht hätte? „Bei einer Sozialbestattung werden nur die notwendigsten Kosten für eine ortsübliche, einfache und würdige Bestattung übernommen“, erklärt Harald Knitter. In der Regel werde eine Erd- oder Feuerbestattung mit minimalem Aufwand vorgenommen. „Das Amt für Soziales und Teilhabe legt die Kosten individuell fest und richtet sich dabei nach den ortsüblichen Sätzen. Bei einer Feuerbestattung ist derzeit ein Zuschuss von bis zu rund 4900 Euro möglich, bei Erdbestattungen sind dies bis zu circa 5800 Euro.“ Das Sozialamt könne jedoch auch höhere Gesamtkosten übernehmen, sofern diese angemessen sind, so der Sprecher.
In den übernommenen Kosten enthalten sind dann grundlegende Leistungen wie ein Sarg oder eine Urne, die Überführung, die Friedhofsgebühren, ein Holzkreuz, eine kleine Trauerfeier und eine einfache Floristik. „Aufwendige Extras wie größere Trauerfeiern, Kondolenzlisten oder teure Grabsteine sind nicht enthalten“, so Knitter.
Ist der Bestattungsort frei wählbar?
Sofern es bereits ein Familiengrab gibt oder ein Ehepartner dort bestattet ist, werde der oder die Verstorbene in der Regel im bestehenden Grab bestattet, heißt es seitens der Stadt. „Bei Sozialbestattungen können die Angehörigen den Friedhof frei wählen, jedoch nicht das Grab.“ Auch das Bestattungsunternehmen können Angehörige selbst auswählen, müssen sich jedoch auf das beschränken, was das Amt für erforderlich erachtet.
Bei angeordneten Bestattungen, weil Angehörige nicht zu ermitteln oder nicht erreichbar sind, legt die Behörde ein Grabfeld unter Berücksichtigung religiöser Vorgaben oder individueller Begebenheiten fest. Die Beisetzung übernimmt dann der städtische Bestattungsdienst. In diesen Fällen gibt es keine Trauerfeier, keine persönlichen Worte, keine Blumen oder musikalische Begleitung. Die Bestattungen finden in aller Stille statt, die Stadt nimmt sie ohne Öffentlichkeit vor.
In Fellbach (Rems-Murr-Kreis) haben Ehrenamtliche im Herbst 2025 eine Initiative ins Leben gerufen, die das ändern soll. Die beiden Geistlichen Martin Wunram und Markus Eckert haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die arm und einsam sterben, würdevoll zu bestatten. Im Rahmen der neu gegründeten Tobias-Gemeinschaft organisieren sie bei Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr, eine würdige Trauerfeier für Menschen aller Religionen und Konfessionen, die sonst ‚anonym‘ und ohne Öffentlichkeit bestattet würden.
Wie können Angehörige Beerdigungskosten sparen? Bestatter-Verband gibt Tipps
Welche Möglichkeiten gibt es für Angehörige, bei den Bestattungskosten zu sparen und dennoch eine würdevolle, schöne Trauerfeier für den Verstorbenen zu planen? „Bei den Einsparungen sollte immer bedacht werden, was die Angehörigen sich selbst zutrauen zu übernehmen und was lieber von einer dritten Person übernommen werden sollte“, sagt Ayleen Hermanns vom Bundesverband deutscher Bestatter.
Der Verband empfiehlt, sich in diesem Fall direkt vom entsprechenden Bestatter beraten zu lassen. Anstatt den Leichenschmaus in einer Gaststätte auszurichten, könne man Gäste beispielsweise zuhause bewirten, anstatt eines teuren Sargbouquets könne auch eine einzelne Blüte auf dem Sarg stilvoll wirken. Zudem bestehe die Möglichkeit, sich mit anderen Angehörigen auf einen Gemeinschaftskranz zu einigen, um Kosten zu sparen und dem oder der Verstorbenen dennoch eine würdevolle letzte Ehre zu erweisen.