Bestechung beim Libyen-Projekt Klinikum-Skandal: Bewährungsstrafen für Dienstleister
Das Landgericht Stuttgart spricht zwei Partner des Ex-Abteilungsleiters für Auslandspatienten schuldig. Die Prozessserie wird fortgesetzt.
Das Landgericht Stuttgart spricht zwei Partner des Ex-Abteilungsleiters für Auslandspatienten schuldig. Die Prozessserie wird fortgesetzt.
Der dritte Prozess im Zusammenhang mit überhöhten Abrechnungen für die Behandlung und Betreuung von 372 libyschen Kriegsversehrten am Klinikum Stuttgart zwischen 2013 und 2015 vor dem Landgericht Stuttgart endete mit überschaubaren Bewährungs- und Geldstrafen für zwei Dienstleister. Ein 51-Jähriger ehemaliger Geschäftsführer einer Abrechnungsfirma aus Waiblingen erhielt ein Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue. Gegen eine 51-Jährige aus München wurden sieben Monate Haft und 20 000 Euro wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme verhängt.
Beide waren nicht vorbestraft, teilweise geständig und haben eine positive Sozialprognose. Sie profitieren von der langen Ermittlungsdauer und dem Umstand, dass die Taten vor elf Jahren stattfanden. Der 53-Jährige sieht sich allerdings in einem Zivilverfahren einer Rückforderung des Klinikums in Höhe von 382 000 Euro ausgesetzt, die er für angebliche Prüfungen von Abrechnungen der libyschen Kriegsversehrten erhalten hatte, für die es keine Vertragsgrundlage gab.
Der Vorsitzende Richter der 20. Wirtschaftsstrafkammer, Hans-Jürgen Wenzler, bezeichnete in der Urteilsbegründung den Dritten im Bunde und Profiteur von Schmiergeldzahlungen, den ehemaligen Leiter der für die Auslandspatienten zuständigen Abteilung (IU), als „Haupttäter“. Ohne ihn hätte das betrügerische „Dreiecksgeschäft“ zu Lasten des Klinikums nicht stattfinden können. Der 60-Jährige war im Sommer zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Wenzler sagte in Anspielung auf die ausufernden Plädoyers der Verteidiger, er komme in seiner Begründung „ohne Bibelzitate“ und Berichte über die Umstände des „Arabischen Frühlings“ aus. Lieber wäre ihm gewesen, hätten sich die Anwälte in rechtskräftige Urteile aus seiner Feder vertieft. Die Kammer hatte in den ersten beiden Prozessen deutlich gemacht, dass das Klinikum Stuttgart geschädigt und die libysche Botschaft der getäuschte Kostenträger gewesen sei.
Die Botschaftsbuchhalterin sollte seinerzeit von den am Libyengeschäft Beteiligten in die Irre geführt werden, weil das städtische Krankenhaus bei der Behandlung der Kriegsversehrten nicht nur unübliche Zuschläge erhoben hatte, sondern auch nicht medizinische Leistungen abrechnet. Dazu zählten etwa die nicht vereinbarte Kost und Logis für ambulant behandelte Patienten, Taschengeld und Provisionszahlungen an Dienstleister, aber auch die Erstellung gefälschter Abrechnungen für die Botschaft durch den 53-Jährigen.
Zur Vertuschung der Zuschläge und Sonderausgaben begnügte man sich im Klinikum mit einem Deckblatt mit fünf Positionen. Um es glaubhaft erscheinen zu lassen, täuschte der Angeklagte eine seriöse Bearbeitung vor, indem er das Blatt als „geprüft“ stempelte. Zumindest die darin enthaltenen Chefarztrechnungen hatte er auftragsgemäß selbst erstellt – und dafür extra kassiert. Die Rechnungen von rund 16 Millionen Euro wurden auf seine Veranlassung vom Ex-Abteilungsleiter oder dem Ärztlichen Direktor als sachlich richtig gekennzeichnet und ausbezahlt.
Zwei Prozent davon verdiente er damit – das sind jene 382 000 Euro, die das Klinikum jetzt zurückhaben will. Zehn Prozent flossen im Anschluss, um Spuren zu verwischen, auf das Konto der mitangeklagten 51-Jährigen, die im Gegenzug Rechnungen für angebliche Beratungsleistungen stellte. Und die Hälfte dieser Summe erhielt der ehemalige Abteilungsleiter. Er hat in seinem Prozess den Erhalt von rund 60 000 Euro eingeräumt. Auf diese Aussage, bestätigt durch Ex-Mitarbeiter, Steuerfahnder, den Staatsanwalt und viele Mails, bezog sich das Gericht. Die Versionen der Angeklagten wertete Wenzler als „Schutzbehauptungen“.
Nun steht noch die Verhandlung gegen einen 71-Jährigen aus, der ebenfalls als Berater Rechnungen stellte und den Ex-IU-Chef begünstigte. Er ist momentan verhandlungsunfähig. Spannend wird der Prozess gegen die ehemalige Führungsriege: Die Anklage gegen den damaligen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz, die Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf sowie Ex-Bürgermeister Werner Wölfe sind zugelassen. Ein Termin steht noch nicht fest.
Libyen
Es wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, 2013 bis 2015 als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Der zuständige Abteilungsleiter soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür Provisionen bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten getätigt haben. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Kuwait
Beim Kuwait-Projekt ging es um die Entsendung von fünf Orthopäden des Klinikums an das AI-Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Verschiedene Dienstleister, darunter die jetzt angeklagte 51-Jährige, wurden für offenbar identische Handlungen großzügig honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die kuwaitische Firma Aryak, die das Gericht als Schmiergeld ansieht.
Urteile I
Im ersten Prozess 2021 waren zwei palästinensische Patientenbetreuer mit deutschem Pass zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen Münchner Unternehmer, der mit der 51-jährigen Angeklagten in geschäftlicher Verbindung steht, wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 000 Euro und einem hohen Verzicht von Forderungen gegen das Klinikum beendet. Der Richter hatte zudem empfohlen, eine Zahlung von rund 210 000 Euro an das Klinikum zu leisten.
Urteile II
Zwei ehemalige IU-Angestellte wurden im Juli wegen Beihilfe zur Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Frauen, 36 und 62 Jahre alt, haben geholfen, die überhöhten Behandlungskosten und die vertraglich nicht geregelten Ausgaben für Kost und Logis für die libyschen Patienten zu verschleiern. Die 62-Jährige soll außerdem bei der Erstellung einer Rechnung über rund 833 000 Euro mitgewirkt haben. Die ehemalige stellvertretende Abteilungsleiterin erhielt 16 Monate, die 36-Jährige zwölf Monate. Beide müssen in der zweijährigen Bewährungszeit je 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen. Bereits im April waren die Verfahren gegen zwei weibliche Angeklagte, die für das Controlling im Klinikum zuständig waren, gegen Zahlung einer Geldauflage von 20 000 und 12 000 Euro beendet worden.