Bestechung und Untreue am Klinikum Anklage fordert Haftstrafen – Verteidigung Freispruch
Im Klinikum-Prozess, Teil 3, wurden sehr ausführliche Plädoyers gehalten. Deshalb fällt erst nächste Woche das Urteil.
Im Klinikum-Prozess, Teil 3, wurden sehr ausführliche Plädoyers gehalten. Deshalb fällt erst nächste Woche das Urteil.
Eines musste man den Verteidigern der beiden Dienstleister, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Stuttgarter Klinikum-Skandals im dritten Prozess angeklagt sind, lassen: Kampflos wollten sie an diesem Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart der Staatsanwältin nicht das Feld überlassen. Fast vier Stunden argumentierten sie gegen die Anklage, agierten mit Bibelsprüchen und historischem Wissen zum Klinikum-Skandal, erinnerten die Richter und Schöffen der 20. Wirtschaftsstrafkammer an den Sturz des Schahs von Persien, den Aufstieg von Ayatollah Khomeini und vor allem die Situation im libyschen Bürgerkrieg. Schließlich hängen die Vorwürfe gegen ihre Mandanten, eine 51-jährige Unternehmerin aus Bayern und einen 53-Jährigen aus Waiblingen, mit der finanziell und organisatorisch aus dem Ruder gelaufenen Behandlung und Betreuung von 372 libyschen Bürgerkriegsversehrten im Klinikum Stuttgart von 2013 bis 2015 zusammen.
Gegen Ende des dritten Prozesses noch einmal die Fragen aufzuwerfen, wer im zerstörten libyschen Staat die Kosten für den Aufenthalt in Stuttgart bezahlt und deshalb übervorteilt worden ist, erscheint allerdings müßig. Auf Basis der Beweisaufnahmen, die bereits zwei Patientenbetreuer bis zu fünf Jahre Gefängnis einbrachten und dem Ex-Leiter der verantwortlichen Abteilung für internationale Patienten (IU) vier Jahre und neun Monate, dürfte ein Sinneswandel eher unwahrscheinlich sein. Wegen der ausgedehnten Plädoyers hat die Kammer aber ausreichend Zeit zur Beratung. Die Urteilsverkündung wurde auf nächste Woche vertagt.
Die Vorwürfe gegen die in unterschiedlichen Funktionen für das Klinikum Tätigen fußen auch auf dem umfassenden Geständnis des 60-Jährigen Ex-IU-Chefs. Weil er nach seiner Verurteilung von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machte, sprang der einst für die Anklage mitverantwortliche Ex-Staatsanwalt Heiner Römhild ein, der nun Amtsrichter in Tübingen ist.
Er erinnerte daran, dass der ehemalige Abteilungsleiter in seiner Verhandlung „Bestechlichkeit und Bereicherung als großen Fehler“ bezeichnet und die Geschäftsbeziehung mit den Angeklagten detailliert erklärt habe. Er habe damals „nichts beschönigen“ wollen und eingeräumt, rund 66 000 Euro über seine Beraterfirma kassiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat im Anschluss 27 Monate Gefängnis für den 53-Jährigen und zwölf Monate sowie 12 300 Euro Geldstrafe für die Angeklagte gefordert. Sie hält es für nachgewiesen, dass die Angeklagten den Ex-Abteilungsleiter, der wegen seiner Tätigkeit für ein öffentliches Krankenhaus Amtsträger war, für sein Entgegenkommen bei der Auftragsvergabe bezahlt haben. Der für die Prüfung der manipulierten Abrechnungen der libyschen Patienten zuständige 53-Jährige habe sich der Anstiftung zur Untreue und der Bestechung schuldig gemacht. Die Beraterin im Gesundheitswesen ist mittlerweile nur noch wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme angeklagt.
Die Angeklagten sollen sich mit Scheinrechnungen und der Gewährung von geldwerten Vorteilen an den Ex-Abteilungsleiter „dauerhafte Einkommensquelle von einigem Umfang“ verschafft haben. Der Unternehmer hatte laut Anklage mit seiner mittlerweile liquidierten Firma die an die libysche Botschaft adressierten, um ein Vielfaches überhöhten Klinikum-Abrechnungen „geprüft und freigegeben“. Zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit ließ er einen Stempel fertigen, in der Hoffnung, damit in der Botschaft einen seriösen Eindruck erwecken zu können. Eine deutsche Prüferin in Diensten der Libyer erstattete Anzeige.
Für die Verteidiger sind die Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Verträge könnten auch mündlich geschlossen werden, hieß es immer wieder. Und dass die getroffenen Vereinbarungen zumindest zwischen den Angeklagten völlig in Ordnung gewesen seien. Die Kooperation mit dem Klinikum-Abteilungsleiter stellte auch keine Bestechung dar. Der Angeklagte sei schon lange vor dem Libyen-Projekt für die Abrechnung von Chefärzten zuständig geworden. An die Aufträge sei er wegen seiner konkurrenzlos günstigen und guten Arbeit gelangt, nicht etwa, weil er sich eingekauft habe. Von den Machenschaften der verurteilten Betrüger habe er nichts gewusst. Auch die Dienstleisterin soll von den skandalösen Geschäften nichts gewusst haben. Sie erhielt Geld vom Mitangeklagten für ihre Beratung. Die Hälfte der Summe habe sie zwar an den Ex-IU-Chef weitergeleitet – aber auch für erbrachte Leistungen und deshalb legal an seine Firma.
In seinem Schlusswort gab sich der Angeklagte reuig. Er erinnerte an seinen naiven Auftritt bei seiner Zeugenvernehmung im Prozess gegen zwei Patientenbetreuer, als ihn der Richter warnte, er rede sich um Kopf und Kragen. Die 51-Jährige sagte, die Hausdurchsuchung sei ein Schock gewesen, die jahrelange Ungewissheit bis zum Prozess hätte wie ein Damoklesschwert über ihr geschwebt. Langjährige Freundschaften seien kaputt gegangen, etwa die zum Ex-Abteilungsleiter. Dessen Aussagen könne sie überhaupt nicht nachvollziehen.
Libyen
Es wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, 2013 bis 2015 als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Der zuständige Abteilungsleiter soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür Provisionen bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten getätigt haben. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Kuwait
Beim Kuwait-Projekt ging es um die Entsendung von fünf Orthopäden des Klinikums an das AI-Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Verschiedene Dienstleister, darunter die jetzt angeklagte 51-Jährige, wurden für offenbar identische Handlungen großzügig honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die kuwaitische Firma Aryak, die das Gericht als Schmiergeld ansieht.