Der Landesfonds umfasst insgesamt eine Milliarde Euro. Er will kleinere und mittlere Unternehmen stärken.

Digital Desk: Katrin Maier-Sohn (kms)

Stuttgart - Die Europäische Kommission hat nun den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg genehmigt. Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung stellen. Ziel des Beteiligungsfonds, der insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro umfasst, ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt diesen Schritt: „Je länger die Krise anhält, desto klarer wird für alle Beteiligten, dass es mit Krediten allein nicht mehr getan ist. Die Absicherung der Eigenkapitalbasis muss stärker in den Fokus rücken.“

 

Im Oktober hatte der Landtag das „Gesetz zur Errichtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg“ beschlossen. Nun können nach der Genehmigung der Europäischen Kommission Unternehmen zeitlich begrenzte Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten. Damit sei der Fonds eine wichtige zusätzliche Hilfe für Unternehmen, für die die Situation zunehmend schwieriger werde, je länger die Pandemie dauere, sagt Landesfinanzministerin Edith Sitzmann.

Mindesthöhe von 800 000 Euro

Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für Mittel aus dem Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020. Außerdem müssen ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg vorliegen.

Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800 000 Euro. Unternehmen, die den Beteiligungsfonds beanspruchen, sollen einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.

Die L-Bank wird die eingereichten Anträge überprüfen. Danach entscheidet der Beteiligungsrat aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums über die Anträge.