Nach außen hin hat sich seit 2021 nichts getan auf dem Gelände der ehemaligen Sessler-Mühle in Renningen. Die Anlage für betreutes Wohnen soll aber kommen, bekräftigt der Investor Schweizer Immo Projekt.

Wann kommt das betreute Wohnen für Renningen? Das fragen sich im Moment viele, die die leere Baugrube in der Mühlgasse sehen, an der einst die Sessler-Mühle stand. Die Firma Schweizer Immo Projekt hat den Bau von mehr als 50 Seniorenwohnungen angekündigt. Doch seit dem Abriss der Mühle im Frühjahr 2021 ist dem Anschein nach nicht viel passiert. Längst machen Gerüchte im Ort die Runde, das Projekt sei aufgegeben worden. Dem widerspricht Marcus Ziegler, Geschäftsführer von Schweizer Immo Projekt, entschieden. „Wir werden definitiv unsere geplante Seniorenwohnanlage in Renningen bauen“, sagt er.

 

„Der Einspruch eines Nachbarn gegen die erteilte Baugenehmigung hat zunächst verhindert, dass wir die weitere Planung konkret angehen konnten. Insofern sind wir etwas in Zeitverzug.“ Allerdings wurde der Einspruch wieder zurückgezogen, ohne dass es vorher zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Die Baugenehmigung ist der Stadtverwaltung Renningen zufolge seit Juni rechtskräftig.

Ausschreibungen für den Rohbau sind raus

Aktuell habe das Unternehmen mit den gleichen Hürden zu kämpfen wie andere Bauherren auch, so Ziegler: Die Suche nach Bauunternehmen ist immens erschwert, die Kosten für Baustoffe sind kaum kalkulierbar, Lieferketten sind zum Teil unterbrochen. Die Ausschreibungen für den Rohbau seien im November aber rausgegangen. Nach dem Eingang der Angebote sollen die Arbeiten vergeben werden.

„Bevor wir keinen Rohbauauftrag vergeben haben, können wir wiederum unsere Kalkulation nicht abschließen“, erklärt Marcus Ziegler. Einen ungefähren Zeitplan, wann mit dem Bau begonnen wird oder gar das Gebäude fertig sein soll, konnte er daher nicht abgeben. Auch der Verkauf könne erst beginnen, wenn die Baukosten besser abschätzbar sind und somit die Verkaufspreise festgelegt werden können.

Verlust der Mühle trifft die Bauern hart

Der Verkauf der Mühle und damit der Verlust an einem weiteren regionalen Mühlenstandort und einem beliebten historischen Wahrzeichen hatte in Renningen einst hohe Wellen geschlagen. Nicht nur die Landwirte in der Umgebung bedauerten die Entwicklung. Auf ein weitgehend positives Echo war dagegen der Plan der Investoren gestoßen, an diesem Standort eine Anlage für betreutes Wohnen einrichten zu wollen. Die Stadt Renningen suchte seit Jahren vergeblich nach einem passenden Standort, um einen entsprechenden Komplex anlegen zu können.

Unter dem Titel „MeVita Mühlen-Residenz“ sollen dem Plan von Schweizer Immo Projekt nach bedarfsgerechte und zeitgemäße Wohnformen für ältere Menschen entstehen. Ergänzt werden die seniorengerechten Wohnungen durch individuelle Dienst- und Pflegeleistungen, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Die Bewohner könnten damit so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld wohnen bleiben. Für die Betreuung und Pflege sollen 24 Stunden am Tag Pflegekräfte im Haus präsent sein, außerdem wird ein umfassendes Notrufsystem eingerichtet. Vorgesehen sind insgesamt rund 55 Wohneinheiten.

Anwohner beklagen die Gebäudehöhe

Was in direkter Nachbarschaft auf wenig Gegenliebe stößt, sind die geplanten Umfänge des neuen Gebäudekomplexes. Als „überaus massig und ausladend“ kritisierten betroffene Anwohner aus der Mühlgasse das Projekt, das nach ihrer Einschätzung nicht in das dörfliche Umfeld passt. „Über nahezu die gesamte Fläche würde das Flachdach des Gebäudeteils eine Höhe erreichen, die seither lediglich durch den höchsten Giebel der Mühlengebäude markiert worden ist“, heißt es in dem einstigen Beschwerdeschreiben an die Stadtverwaltung. Sie forderten eine kleinere Version, die sich besser in das historische Stadtbild einfügt.

Die Bewohner hatten sogar einen Anwalt eingeschaltet. „Dieser hatte nach eingehender Prüfung der Bauakte aber nur äußerst geringe Aussichten auf ein erfolgreiches Verfahren gesehen“, berichtet einer der Anwohner, Berthold Flocke. Der Einspruch sei daher am 2. Juni zurückgenommen worden.