Psychologie/Partnerschaft: Nina Ayerle (nay)
Amtliche Betreuung und Betreuungsvereine

Betreuer: Menschen, die sich im Gemeinwesen engagieren wollen, haben die Möglichkeit, sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuer zu betätigen. Dieses Amt ist an die Stelle der Vormundschaft für Volljährige und der Gebrechlichkeitspflege nach früherem Recht getreten. Ein kleiner Teil der Betreuungen wird beruflich geführt, entweder von Mitarbeitern der Betreuungsvereine oder freiberuflich tätigen Betreuern.

 

Aufgaben: Der Betreuer übernimmt in der rechtlichen Vertretung für die hilfsbedürftige Person Aufgaben, die in einem gerichtlichen Verfahren festgelegt wurden. Das können zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungen und Behördenangelegenheiten sein.

Vereine: Neben Antropos gibt es in Stuttgart drei weitere amtlich zugelassene Betreuungsvereine: den Evangelischen Betreuungsverein, den Betreuungsverein Stuttgart Filder sowie den Betreuungsverein des Sozialdienstes Katholische Frauen.