Dieser wurde zwar abgelehnt, die Debatte mündete dennoch in die umstrittene Formulierung. „Dass wir das Schulgesetz akzeptieren, ist selbstverständlich“, sagt der Stuttgarter Caritas-Direktor Ulrich Ahlert. „Als wertgebundener Träger sind wir aber nicht in jeder Hinsicht weltanschaulich neutral.“ Ins selbe Horn stößt der Eva-Vorstandsvorsitzende Heinz Gerstlauer. Er fordert deshalb: „Der Passus muss gestrichen werden.“

 

Aus Kirchensicht ist die städtische Forderung, an alle Trägern dieselben Maßstäbe – etwa beim Personal – anzulegen, unzulässig. Deren Mitarbeiter unterliegen den Anstellungs- und Beschäftigungsbedingungen für Religionsgemeinschaften, in denen vor allem die Loyalitätspflicht und die Nähe zur Kirche eine große Rolle spielt. Auch Verstöße im privaten Lebensbereich gegen die Glaubens- und Sittenlehre können arbeitsrechtlich sanktioniert werden. Das würden nicht nur Pfarrer und Chefärzte erfahren, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, sich scheiden lassen oder aus der Kirche austreten, sondern auch Erzieherinnen und Reinigungskräfte, kritisiert die Initiative „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (Gerdia), der die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier vorsteht.

Kritiker wollen Druck auf die Kirchen erhöhen

Die kirchlichen Organisationen verweisen auf ihr verfassungsgemäßes Arbeitsrecht. Dies sei durch das Grundgesetz gedeckt. Das Betriebsverfassungsgesetz greift nicht, und der Paragraf 9 des Antidiskriminierungsgesetze befreit Religionsgemeinschaften in Bezug auf Religion und Weltanschauung ebenfalls von den Richtlinien. Das Bundesverfassungsgericht überlässt es allein den Kirche zu definieren, was sie unter Loyalitätspflicht verstehen. Damit sei das Selbstbestimmungsrecht vollständig über die Grundrechte der Beschäftigten gestellt, kritisiert etwa die Autorin Corinna Gekeler. Wie Ingrid Matthäus-Maier erhofft sie sich durch Diskussionen wie in Stuttgart, dass sich der gesellschaftliche Druck auf die Kirchen, ihr Arbeitsrecht grundsätzlich zu überdenken, aber auch auf die Parteien, erhöht.