Eine Hundesalon-Betreiberin aus Mössingen darf aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung nicht arbeiten. Das will sie allerdings nicht hinnehmen und wendet sich an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Digital Desk: Felix Frey (fog)

Mössingen - Nicht nur dem menschlichen Erscheinungsbild macht die Corona-Pandemie zu schaffen. Auch bei den Hunden werden die Zotteln immer länger. Waschen, legen, föhnen ist derzeit nicht nur den Friseuren in Baden-Württemberg verboten, sondern auch den Betreibern von Hundesalons – zur großen Verwunderung von Tanja Istvan. Sie war in ihrem Hundesalon „Black Nose“ in Mössingen (Kreis Tübingen) während des ersten Lockdowns im Frühjahr noch schwer beschäftigt. Die aktuelle Coronaverordnung verbietet ihr nun den Betrieb. Noch im Frühjahr hatte sie ein Hygienekonzept entwickelt, um den Kontakt mit Kunden zu vermeiden. Der Tierbesitzer würde den Hund am Eingang – einer Schleuse – abgeben und Tanja Istvan würde das Tier auf der anderen Seite in Empfang nehmen. So, erklärt sie, müssten Kunden nicht einmal das Gebäude betreten. „Wir sind ins Berufsverbot gezwungen worden“, beschwert sie sich. Dabei würden einige Hunderassen den Besuch in einem Hundesalon dringend brauchen, um professionell geschoren zu werden.

 

Tanja Istvan will nun rechtlich gegen diesen Passus in der Corona-Verordnung vorgehen. Deshalb beauftragte sie zusammen mit ihrem Kollegen Jean Fred Noel aus Filderstadt den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sascha Pfingsttag. Er reichte am vergangenen Freitag einen Eilantrag auf Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein. Dort werden sich nun die Richter mit der Frage beschäftigen müssen, ob diese Maßnahme verhältnismäßig ist. Wenn nicht, wird sie außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Fall eine Entscheidung getroffen wird kann es nach Angaben des VGH allerdings noch bis zu zwei Wochen dauern.

Anwalt ist zuversichtlich

Der Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag gibt sich selbstbewusst: „Es gibt ja bislang keine begründete Befürchtung einer Übertragung von Hund auf Mensch.“ Er bekomme in letzter Zeit zwar öfter Anfragen, dass er doch mal etwas gegen die Corona-Verordnung unternehmen solle, aber „das allermeiste davon ist einfach unbegründet“, sagt er. In Tanja Istvans Fall sehe er allerdings eine echte Benachteiligung.

Ein Sprecher des Sozialministeriums begründet das Verbot auf Anfrage unserer Zeitung so: „Kritisch ist nicht nur der Geschäftsgang selbst, sondern vor allem auch die Fahrt zum Hundesalon, womöglich mit dem öffentlichen Nahverkehr.“ Ein Beschleuniger für das Virus sei bekanntlich der Kontakt zwischen Menschen. Im Ministerium gibt man außerdem zu bedenken, dass die neue, aggressivere Virus-Variante dafür sorge, dass die Lage sehr ernst sei. Und in der Öffentlichkeit sei es zudem kaum vermittelbar, wenn Friseursalons für die Menschen geschlossen blieben, solche für Hunde aber öffnen dürften.

Die Hundesalon-Besitzerin kann da nur den Kopf schütteln: „Das zeigt, dass sich mal wieder jemand nicht mit unserer Branche auskennt, ich habe das Gefühl unser Beruf wird oft belächelt.“ Teil des Berufs sei schließlich auch der Tierschutz. Tanja Istvan würde gerne unter den Hygieneauflagen des ersten Lockdowns weiter arbeiten. „Denn es ist ja so, dass die Mühlen der Verwaltung langsam mahlen“, sagt sie und erklärt, dass die Überbrückungsgelder knapp bemessen seien. Wenn nötig, würde sie auch in die nächste Instanz gehen.