Das Arbeitsgericht Mannheim erklärt den Rauswurf des Betriebsratschefs der Volksbank Kraichgau für unrechtmäßig. Im Hintergrund schwelt ein tarifpolitischer Streit.

Stuttgart - Die Volksbank Kraichgau (Sinsheim/Wiesloch) hat vor dem Arbeitsgericht Mannheim eine Niederlage erlitten. Die zuständige Richterin hat am Montag entschieden, dass die fristlose Kündigung ihres Betriebsratsvorsitzenden Torsten Wacker unwirksam ist. Die Bank, die den engagierten – und inzwischen auch bundesweit bekannten – Arbeitnehmervertreter im Februar rauswerfen wollte, habe die gesetzlich festgelegte Frist von zwei Wochen nicht eingehalten.

 

Die Bank wollte die Zustimmung zu der außerordentlichen Kündigung auf gerichtlichem Weg erlangen, nachdem der Betriebsrat diese verweigert hatte. Die 14. Kammer des Arbeitsgerichts, die in Heidelberg sitzt, kam zu dem Schluss, dass die Bank zu den mutmaßlichen Verfehlungen Wackers als Finanzberater ungeschickt und nicht zügig genug recherchiert habe.

Die Vorwürfe gegen Wacker bleiben ungeklärt

Das genossenschaftliche Institut hatte seinem langjährigen Mitarbeiter Wacker am 3. Februar gekündigt. Er habe sich als Wertpapierberater zwischen Januar 2013 und Januar 2014 Provisionsansprüche „erschlichen“; konkret geht es um knapp 450 Euro aus 47 Transaktionen mit einer Handvoll Kunden. Wacker, so argumentiert die Bank, habe gegen interne und aufsichtsrechtliche Vorgaben verstoßen. Eine Stellungnahme der Bafin zu dem umstrittenen Vorgehen Wackers gebe es aber nicht, erklärte der Vorstandssprecher Andreas Böhler gegenüber der StZ.

Der im Frühjahr wiedergewählte Betriebsratsvorsitzende hatte ein Fehlverhalten stets bestritten. Die Kunden hätten Probleme mit der computergestützten Orderabwicklung gehabt. Er habe „Beratung in technischer Hinsicht“ geleistet, führte er vor Gericht aus. „Die Kammer hat es offen gelassen, ob der Betriebsratsvorsitzende tatsächlich Beratungsleistungen erbracht hat“, erklärte das Gericht. Wacker habe sich dazu nur wenig konkret geäußert.

Verdi hält die Anschuldigungen für vorgeschoben

Der Betriebsrat und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Wacker die ganze Zeit über öffentlichkeitswirksam unterstützt haben, halten die Anschuldigungen gegen ihn ohnehin für nicht stichhaltig und vorgeschoben. In Wahrheit gehe es der Bank und letztlich auch dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) darum, einen streitbaren Arbeitnehmervertreter mundtot zu machen.

Der Kraichgauer Betriebsrat war als einer von bundesweit zwei Beschäftigtenvertretern wegen der verfahrenen Tarifpolitik bei den Genobanken vor Gericht gezogen. Im Kern geht es darum, ob mit Verdi vereinbarte Tarifverträge weiter gelten, oder ob die Banken nur noch die seit 2006 mit den Splittergewerkschaften DBV und DHV ausgehandelten Tarifwerke anwenden dürfen. Im Fall der Volksbank Kraichgau hat das Gericht entschieden, dass eine neutrale Einigungsstelle eingesetzt werden muss.

Die Bank kann den Gerichtsbeschluss nicht nachvollziehen

Verdi signalisierte nach dem Beschluss vom Montag die Bereitschaft, den Streitfall Wacker gütlich beizulegen. Peter Erni, Geschäftsführer in der Region Rhein-Neckar, sagte: „Nach meiner persönlichen Einschätzung ist die Entscheidung dazu geeignet, den Raum für eine Beilegung des Konfliktes zu öffnen.“ Bankchef Böhler erklärte dagegen, diese sei nicht nachvollziehbar. Man warte nun zunächst die schriftliche Begründung ab. Mehrere Prozessbeteiligte vermuten, dass der Vorstand beim Landesarbeitsgericht Beschwerde einlegen wird.