Die Finanzaufsicht Bafin schlägt Alarm: Die niedrigen Zinsen gefährden mit den Pensionskassen einen wichtigen Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Im schlimmsten Fall könnten Leistungen gekürzt werden. Zwar muss dann der Arbeitgeber einspringen. Was aber, wenn er nicht kann?

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die niedrigen Zinsen werden zunehmend zum Problem für die betriebliche Altersvorsorge. „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, warnte der zuständige Exekutivdirektor der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, Frank Grund, am Donnerstag in Frankfurt. Bereits in den vergangenen Monaten haben einige Pensionskassen frühere Leistungszusagen einschränken müssen, indem etwa das Verhältnis der Beiträge zu den späteren Rentenzahlungen verschlechtert wurde. Für die Zukunft scheinen sogar Kürzungen bei Ruheständlern denkbar, die bereits eine Betriebsrente beziehen.

 

Normalerweise springt in solchen Fällen der Arbeitgeber ein, um die Lücke zu schließen. Das nütze aber nichts, wenn das Unternehmen selbst zahlungsunfähig sei oder gar nicht mehr existiere, sagte Grund.

Die Warnung bezieht sich nicht auf Betriebsrenten allgemein, sondern auf die Pensionskassen als eine Säule der betrieblichen Altersvorsorge. Laut einer Branchenstatistik der Bafin bezogen 2015 rund eine Million Ruheständler Betriebsrenten von Pensionskassen. Hinzu kamen mehr als sieben Millionen Anwärter auf eine über Pensionskassen organisierte betriebliche Altersvorsorge, einschließlich Witwenrenten.

Aufsicht verschärft

Die Bafin hat ein Drittel der bundesweit 137 Pensionskassen einer intensivierten Aufsicht unterworfen. „Wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären Unterstützung einzufordern“, sagte Grund. Die Finanzaufsichtsbehörde kann Unternehmen aber nicht zwingen, ihre Pensionskasse mit frischem Kapital zu stützen. Bei sieben Prozent aller Bezugsberechtigten von Pensionskassen gebe es Zweifel an der Unterstützung durch den Arbeitgeber, erklärte Grund. Betroffen seien vor allem Kassen, die Betriebsrenten für eine Vielzahl verschiedener Unternehmen organisierten – oder solche, deren ursprünglicher Träger nicht mehr existiere.