Der einstige Spitzenpolizist A. R. beantragt erneut, vom Landtag als „Betroffener“ eingestuft zu werden – und wehrt sich gegen neue Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Spezialeinsatzkommando.
Die Abfuhr des Untersuchungsausschusses um den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei liegt fast anderthalb Jahre zurück. Mehrheitlich lehnte es das Gremium Anfang 2023 ab, A. R. den Status eines „Betroffenen“ mit diversen Rechten zuzuerkennen. Dies käme nur dann in Betracht, wenn es im Abschlussbericht auch um eine persönliche Verfehlung von ihm gehen sollte, erläuterte die Vorsitzende Daniela Evers (Grüne). Durchleuchtet würden indes nicht die gegen R. erhobenen Vorwürfe, so die etwas spitzfindig klingende Begründung, sondern der Umgang der Akteure aus Politik und Behörden damit.