Im Untersuchungsausschuss zur Polizei geht es ständig um ihn. Doch den Status eines Betroffenen erhält der einstige Inspekteur immer noch nicht. Warum die erneute Abfuhr seinen Anwalt fassungslos macht.
Der einstige Inspekteur der Polizei (IdP), A.R. , erhält im Untersuchungsausschuss des Landtags weiterhin nicht den Status eines Betroffenen mit eigenen Rechten. Einen entsprechenden zweiten Antrag des Rechtsanwaltes von R. hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung zu Beginn dieser Woche erneut abgelehnt. Laut einer Sprecherin des Landtags erfolgte dies aus den gleichen Gründen wie beim ersten Antrag im Januar 2023. Damals wie heute habe der Ausschuss entschieden, „dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betroffeneneigenschaft nicht vorliegen“.