Worum geht es beim Klinikumskandal?
„Wir wissen, dass sie Helden des libyschen Volkes sind“, betonte 2011 der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) in Tripolis und versprach auf Bitten des Nationalen Übergangsrates die Unterstützung der Bundesregierung bei der Versorgung verwundeter Milizionäre – gegen Bezahlung versteht sich. Zwischen 2013 und 2015 hat die International Unit (IU) des Klinikums im Auftrag eines Komitees der Stadt Misrata 370 libysche Versehrte behandelt. Bei der Abrechnung der Kosten für Behandlung und Betreuung ist laut Staatsanwaltschaft aber betrogen und bestochen worden, um Millionen Euro unzulässige Provisionszahlungen zu verschleiern. In der Anklage ist noch von zwei weiteren Projekten die Rede, bei denen überhöhte Abrechnungen nach der Behandlung libyscher Patienten gestellt worden seien. Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen zum Kuwait-Projekt. Das Klinikum hatte vereinbart, von 2015 an Orthopäden im Al-Razi-Krankenhaus arbeiten zu lassen. Von zugesagten 46 Millionen Euro sollen nicht vereinbarte Dienstleistungen in großem Umfang finanziert worden sein. Das war „Schmiergeld, Bakschisch oder wie immer sie das nennen wollen“, ereiferte sich damals Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU).
Was kommt vor Gericht?
Fast neun Jahre sind vergangen, seit die ersten 120 Versehrten aus Libyen mit einer Maschine der Royal Jordanian Airline von Misrata nach Stuttgart gebracht wurden und für das Bemühen um eine Landegenehmigung die erste Scheinrechnung in Höhe von 50 000 Euro erstellt worden sein soll. In sechs Jahren Recherchearbeit von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ist gegen 24 Personen ermittelt worden. Die 20. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler will in den kommenden Verfahren die Vorwürfe von Betrug, Untreue und Bestechung sowie die Frage klären, wer geschädigt wurde: das Klinikum, das libysche Kriegsversehrtenkomitee – gar beide oder keiner? Außerdem wird erörtert, wer gegen die Vorschriften verstieß und wer sich nur durch Wegschauen schuldig gemacht hat. Die Anklage basiert auf Erkenntnissen, die in 700 Leitzordnern dokumentiert sind, sowie in Asservaten in 123 Kartons.
Gegen wen wird verhandelt?
Statt gegen sechs Angeklagte wie geplant wird wegen Corona vorerst nur gegen drei verhandelt. Den Anfang machen die wichtigsten Vertragspartner der Internationalen Abteilung des Klinikums, die als Betreuer und Vermittler tätig waren. Alle drei waren 2019 festgenommen worden, einer sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Der 50-jährige Inhaftierte hielt den direkten Kontakt zur libyschen Botschaft und soll laut Anklage Hauptprofiteur gesetzwidriger Absprachen gewesen sein. Es werden noch Verfahren gegen weitere Dienstleister des Klinikums und deren Mitarbeiter geführt. Ebenfalls separiert wurden die Verfahren gegen die Hauptakteure der mit der Betreuung ausländischer Patienten zuständigen Internationalen Abteilung. Der Leiter der IU soll sich bestechen lassen haben, er hat aber umfassend ausgesagt. Im Visier der Ankläger sind zudem die Vorgesetzten der International Unit – die damaligen Mitglieder der Krankenhausleitung – Ärztliche Direktoren samt Finanzvorstand; an der Spitze der damalige Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz und Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfe (Grüne). Auch sie stehen unter Untreueverdacht. Allein die Anklageschrift für die ersten sechs Beschuldigten umfasst 300 Seiten.
Wie lauten die Vorwürfe?
Es geht um sittenwidrige Vereinbarungen, Scheinrechnungen, Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung. Die IU hat laut Anklage gegenüber der libyschen Botschaft überhöhte Behandlungskosten abgerechnet. Dafür soll die Abteilung mehrere Zuschläge und ein Deckblatt zur Verschleierung erfunden haben. Dem Klinikum wirft man vor, die Zuschläge schon 2007 entwickelt und die Software so programmiert zu haben, dass sie in Rechnungen für ausländische Patienten unsichtbar hinzuaddiert wurden. Dieser Klientel höhere Kosten aufzubürden als hiesigen Patienten ist in deutschen Kliniken nicht unüblich. Die Patienten mussten aber auch noch die für ihre Vermittlung erhobene Provision bezahlen. Derlei Geschäfte sind aber seit dem Urteil des Kieler Landgerichts 2011 sittenwidrig und damit verboten. Provisionen sollen in Stuttgart aber reichlich geflossen sein. In vielen Rechnungen zwischen den Beteiligten wurden deshalb wohl Dienstleistungen wie Beratung, Betreuung oder Lobbyarbeit unterstellt. Hervor sticht eine Überweisung an den noch Inhaftierten über 832 000 Euro an seine Firma im Ausland. Er soll zudem als „Berater“ mit einem sechsstelligen Betrag honoriert worden sein.
Warum sind die Rechnungen so hoch?
Das Klinikum hätte die Behandlungen nach üblichen Sätzen abrechnen und die logistische Herausforderung, für 370 überwiegend ambulant versorgte Patienten Kost und Logis während ihres dreimonatigen Aufenthalts zu organisieren, einem Betreuer überlassen können; der hätte seinen Aufwand mit der Botschaft geklärt. Von Angeklagten ist zu hören, die Libyer hätten eine Gesamtrechnung ohne Details gewünscht; man sei „gezwungen“ gewesen, den Aufwand für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Reinigung, Visa und Fahrkarten, vor allem aber fürs tägliche Taschengeld in die Behandlungsrechnungen zu integrieren. Für diese Handlungen gibt es aber keine Verträge. Eine saubere Trennung der Posten hätte die Provisionen ans Tageslicht gebracht. Dass die Libyer unkonkret blieben, könnte am Chefkontrolleur gelegen haben, gegen den auch ermittelt wird, der aber nicht greifbar ist: Er soll Schmiergeld in sechsstelliger Höhe erhalten haben, vielleicht noch mehr: Er nahm 2,2 Millionen Euro Bargeld in Empfang, um es als Taschengeld an seine Landsleute zu verteilen. Wie viel bei ihnen ankam, ist noch ungeklärt.
Wie hoch ist der Schaden?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der libysche Staat seine Vorauszahlungen auf die Behandlungen (18,9 Millionen Euro) zurückverlangen kann; gleiches gilt für ein schon 2012 mit dem Verteidigungsministerium vereinbartes Projekt mit etwa 50 Patienten im Umfang von fünf Millionen Euro. Allerdings mangelt es in dem durch zwei Bürgerkriege zerrissenen Land an staatlicher Autorität, die sich mit der Stadt Stuttgart auseinandersetzen könnte. Die will vom Problem nichts wissen. Auf Anfrage hieß es, „angebliche“ Rückzahlungsverpflichtungen könnten „nicht nachvollzogen“ werden. Der Streit, wer geschädigt ist, währt sei 2015. Das Rechnungsprüfungsamt hatte ermittelt, den Überweisungen aus Libyen von 18,9 Millionen Euro würden 28,4 Millionen Euro Ausgaben gegenüberstehen – 15 Millionen Euro für die Behandlung und 13,4 Millionen Euro für Kost, Logis, Taschengeld sowie Provisionen für Betreuung und Vermittlung. Tatsächlich sind diese „Regiekosten“ aber Bestandteil der „aufgeblasenen“ Behandlungsrechnungen. Die Anklage geht von einem tatsächlichen Aufwand für die medizinische Versorgung von nur rund 8,7 Millionen Euro aus. Das Klinikum habe folglich mehr als sechs Millionen Euro zu viel abgerechnet. Nur Kost und Logis berücksichtigt, hätten die Vorauszahlungen aus Libyen ausgereicht. Die Abrechnungsakrobatik blieb in der Botschaft nicht unbemerkt. Eine deutsche Buchhalterin wunderte sich und ließ sich auch nicht von einem künstlerisch wertvollen Stempel täuschen, der laut Anklage angefertigt wurde, um den manipulierten Abrechnungen einen offiziellen Anstrich zu verleihen. Die Buchhalterin brachte durch eine Anzeige wegen Abrechnungsbetrugs die Ermittler auf Trab.
Was sagen die Angeklagten?
Sie wollten sich auf Anfrage unserer Zeitung vorerst nicht äußern, teils haben ihre Verteidiger die Vorwürfe aber zurück- und auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Einige drehen den Spieß sogar um und klagen gegen das Klinikum Stuttgart.