Betrüger locken mit günstigen Angeboten, die angeblich aus Insolvenzverfahren stammen. Welche Fälle aus Stuttgart sind bereits bekannt?
Da meint man, ein Schnäppchen zu ergattern. Doch nicht nur ist das gute Geschäft Lug und Betrug. Wenn es ganz dumm läuft, spionieren die Täter auch noch persönliche Daten der Opfer aus. Vor so einer Masche warnt aktuell die Stuttgarter Polizei eindringlich. Die Angebote kommen von Tatpersonen, die sich als Anwälte in Kanzleien für Insolvenzrecht ausgeben.
Die Sache komme sehr professionell daher: Im Internet würden Produktkataloge gezeigt, die überzeugend wirkten. Er vor wenigen Tagen sei es in Stuttgart geschehen, dass solche Kanzleien auch Privatleute angeschrieben hätten. In einem Fall habe ein Geschädigter von der angeblich in Stuttgart ansässigen Kanzlei einen Bildschirm kaufen wollen und dafür 700 Euro überwiesen. Ein Unternehmen habe von der vermeintlichen Kanzlei Waren im Wert von 30 000 Euro angeboten bekommen, jedoch noch rechtzeitig bemerkt, dass es sich um Betrug handelte, meldet die Polizei. Beide zeigten die Vorfälle an.
Lockangebote per Mail: Betrüger täuschen Insolvenzware vor
Die Täter würden die Produktkataloge per Mail verschicken. Es heiße darin, die Waren stammten aus Insolvenzabwicklungen – deswegen seien die Preise besonders günstig.
Beim Blick ins Impressum schöpfe man zunächst noch keinen Verdacht: Die Tätergruppen würden oft mit Adressen echter Kanzleien arbeiten. Auch hätten sie örtliche Festnetznummern, was ebenfalls seriös wirken soll.
Die Täter hätten im Zuge der Vertragsabwicklung immer wieder gefordert, Ausweiskopien zu bekommen. Nach den bisherigen Erkenntnissen lauere hier eine weitere Gefahr, nachdem man bereits Geld für nicht gelieferte Waren verloren habe. Die Daten der Ausweiskopien würden für weitere Betrugstaten verwendet.
Die Polizei rät, bei besonders günstigen Angeboten solle man besonders vorsichtig sein. Dazu solle man Recherchen nach dem Anbieter anstellen. Ein Insolvenzverfahren werde offiziell über ein Amtsgericht geführt. Auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann man nachlesen, ob das Verfahren und der genannte Verwalter dort tatsächlich registriert sind. Auf keinen Fall solle man Kopien oder Fotos seines Ausweises versenden.