Regelung
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchmelderpflicht beschlossen. In jedem Schlafzimmer und in Fluren, die als Fluchtweg dienen, muss mindestens ein Warnmelder installiert sein. Eigentümer bestehender Häuser waren verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Weder die Feuerwehr noch Behörden sind dazu berechtigt, Rauchmelder zu kontrollieren.

Verhalten
Aufgrund der derzeit herrschenden Besorgnis vieler Bürger raten die Polizei und das Verkehrsministerium, keine Fremden, die Rauchmelder überprüfen wollen, ins Haus zu lassen. Stattdessen sollte unverzüglich die Polizei alarmiert werden. Falls Unternehmen von der jeweiligen Hausverwaltung eines Mietshauses die Rauchmelder kontrollieren wollen, sollten sich Bewohner durch Nachfrage bei ihrer Hausverwaltung versichern, dass alles seine Richtigkeit hat.