Er soll mit einem undurchsichtigen Genossenschaftsmodell unzählige Anleger um viel Geld gebracht haben – doch vor Gericht zeigt sich der ehemalige Geno-Chef Jens Meier fröhlich und entspannt. Er habe bis zuletzt an neuen Geschäftsmodellen gearbeitet, sagt er.

Ludwigsburg/Stuttgart - Der ehemalige Vorstandschef der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft aus Ludwigsburg hat am zweiten Verhandlungstag am Stuttgarter Landgericht darauf verzichtet, zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Verantworten muss sich Jens Meier wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. Über seinen Anwalt erklärte er am Donnerstag, er werde sich vielleicht im Verlauf des Verfahrens zu der Anklage äußern, doch noch sei es dafür zu früh.

 

Im Kern geht es in dem Prozess um die letzten Jahre der Geno. Obwohl die Genossenschaft 2015 faktisch am Ende gewesen sei, soll Meier unbeirrt Mitglieder geworben haben. Zum Schaden von 172 Personen, die der Gesellschaft – in der Hoffnung auf eine eigene Immobilie – mehr als 2,37 Millionen Euro anvertrauten. Teilweise soll Meier Geld der Anleger auch in die eigene Tasche gesteckt haben.

Meier spricht ausführlich über seinen ungewöhnlichen Lebensweg

Zu all dem schwieg er, schilderte am Donnerstag aber ausführlich seinen ungewöhnlichen Lebensweg. Der 51-Jährige begann als Maurer und Staubsaugerverkäufer, habe aber das Ziel gehabt, „weiter zu kommen“. Also ließ er sich zum Bauspar- und Versicherungsfachmann ausbilden, um 1990 ein Baufinanzierungsunternehmen zu gründen. „Ich habe mich immer gefragt, wie man Produkte besser gestalten kann.“ 2004 wechselte er zur Geno, die bis zur Insolvenz im Jahr 2018 mehr als 10 000 Sparer anlockte, obwohl die als revolutionär angepriesenen Finanzierungsmethoden nicht funktionierten.

Mit großer Leidenschaft erklärte Meier, dass er bis kurz vor seiner Festnahme an neuen Geschäftsmodellen „mit einem riesigen Markt“ gearbeitet habe. Obwohl er nach eigenen Angaben hoch verschuldet ist, wirkte er fröhlich. Immer wieder suchte er Augenkontakt mit Familienangehörigen, bis ihn der Richter ermahnte, es handle sich um eine Gerichtsverhandlung und „nicht um eine Veranstaltung für das Publikum“.