Der Schmuggel von Millionen unversteuerten Zigaretten hat für den AfD-Politiker Weiß ernste Folgen. Der Landtagsabgeordnete kassiert eine hohe Bewährungsstrafe und soll sein Mandat abgeben.

Neuruppin - Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß ist im Prozess um Zigarettenschmuggel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem wurde ihm für drei Jahre das Recht aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus Wahlen auszuüben. Damit muss der 42-Jährige nach Rechtskraft des Urteils sein Landtagsmandat abgeben.

 

Weiß habe Anfang 2013 gemeinsam mit einem mitangeklagten Fuhrunternehmer den Schmuggel von 2,9 Millionen Zigaretten aus den Niederlanden nach Großbritannien organisiert, sagte die Vorsitzende Richterin Grit Burzer am Freitag in der Urteilsbegründung. Der mitangeklagte 37-Jährige, der im Gegensatz zu Weiß die Tat gestanden hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Initiative zu dem Schmuggel sei von dem 37-Jährigen ausgegangen, betonte Burzer. Dann hätten aber beide mit großer krimineller Energie gehandelt.

Das Gericht ging von Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall aus. Den Schaden für die niederländischen Steuerbehörden bezifferte das Landgericht auf mehr als eine halbe Million Euro. Dieser Betrag werde als Vermögen von den beiden Männern eingezogen, entschieden die Richter.

Urteil entspricht Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil entsprach die dritte Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für Weiß ein Jahr und zehn Monate und für den Mitangeklagten ein Jahr und fünf Monate Bewährungsstrafen gefordert hatte. Staatsanwältin Martina Baum hatte auch die Aberkennung des Rechts auf öffentliche Ämter gefordert. „Denn der Angeklagte hat mit seiner Tat gezeigt, dass ihm das Eigenwohl wichtiger ist, als das Allgemeinwohl“, begründete Baum dies in ihrem Plädoyer. Auch Richterin Burzer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, Weiß könne nach dieser kriminellen Tat den Landtag nicht mehr repräsentieren.

Die Verteidigung hatte für Weiß auf Freispruch plädiert. Der 42-Jährige hatte in dem Prozess bestritten, von der Schmuggelware an Bord des Lastwagens gewusst zu haben. Vielmehr habe er für den Mitangeklagten legale Frachten organisiert, sagte er.

Verteidiger Volker Heinz erklärte in seinem Plädoyer, das Geständnis des mitangeklagten Fuhrunternehmers, der Weiß als Mittäter benannt hatte, sei nicht glaubhaft. Der Verteidiger verwies auch darauf, dass das Gericht dem 37-Jährigen nach einer Absprache im Fall eines umfassenden Geständnisses eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt hatte. Heinz kündigte an, eine Revision gegen das Urteil werde „ernsthaft erwogen“.

AfD-Fraktion will Fall erörtern

Dagegen betonte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Thomas Jung, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. „Jan-Ulrich Weiß wird in Revision gehen“, kündigte Jung an. Die Fraktion werde den Fall erörtern und nach der Fraktionssitzung am Dienstag eine Stellungnahme abgeben.

Der Fahrer des Lastwagens hatte nach den Aussagen von zwei Zollbeamten in den Vernehmungen stets Weiß als Auftraggeber genannt. Als Zeuge vor Gericht berief sich der Fahrer dann aber weitgehend auf Erinnerungslücken. Dies hatte die Staatsanwältin angesichts von dessen präzisen Aussagen in den Vernehmungen als wenig glaubhaft bezeichnet. „Der Fahrer war als Zeuge vor Gericht eine einzige Erinnerungslücke“, sagte Baum. Die Ermittlungen gegen den Fahrer hatte die Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.

Ursprünglich hatte die Behörde zwei Schmuggelfahrten mit insgesamt 5,6 Millionen unversteuerten Zigaretten zur Anklage gebracht. Nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten wurde die Anklage wegen einer ersten Schmuggelfahrt im Januar 2013 aber fallengelassen. Nachweisbar blieb für das Gericht eine Schmuggeltour im März 2013, die von Zöllnern im britischen Hafen Ramsgate gestoppt wurde.