Zu drei Monaten Haft auf Bewährung hat das Göppinger Amtsgericht einen 63-jährigen Eislinger verurteilt. Der Mann hatte Schafe unter unzumutbaren Zuständen gehalten.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Göppingen/Eislingen - Ungeeignetes Futter, verschimmeltes Heu, unzureichende Klauenpflege und deshalb erkrankte, hinkende oder lahmende Schafe: an den Vorwürfen hat es nichts zu deuteln gegeben. Auch der Verteidiger des 63 Jahre alten Angeklagten räumte in seinem Plädoyer ein, dass sein Mandant gegen des Tierschutzgesetz verstoßen habe und dass seine Schafe deshalb hätten leiden müssen. Auf genau diesen Punkt war zuvor auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eingegangen und zu dem Ergebnis gelangt, dass sich der Anklagevorwurf während der beiden Verhandlungstage klar bestätigt hat.

 

Die Göppinger Amtsrichterin Friederike Späth teilte diese Ansicht und verurteilte den beschuldigten Eislinger zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 200 Euro, die in Raten an den Tierschutzverein zu bezahlen ist. Darüber hinaus ist es dem Rentner, der auch die Kosten des Verfahrens tragen muss, in den kommenden zwei Jahren verboten, Schafe zu halten. „Ansonsten würde doch die Gefahr bestehen, dass sie sich wieder ein paar Tiere anschaffen“, ergänzte die Richterin. Das sollten sie bleiben lassen“, redete Späth dem Mann ins Gewissen.

Veterinäramt hat Filmaufnahmen gemacht

Dass dieser die geltenden Tierschutzbestimmungen nicht sonderlich ernst genommen hat, zeigte sich auch gestern wieder, als das Verfahren vor dem Amtsgericht mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt wurde. Bereits zum Prozessauftakt hatten die Vertreter des Kreisveterinäramts anhand von Fotos und Filmaufnahmen deutlich gemacht, dass die Schafhaltung des 63-Jährigen auf zwei Weiden bei Krummwälden beziehungsweise Ottenbach jeder Beschreibung spottete.

Hatte dieser beim ersten Termin noch darauf verwiesen, dass er wegen einer Erkrankung einen Bekannten im Februar 2012 mit der Pflege und Versorgung seiner Herden betraut hatte, dementierte der vermeintliche Helfer gestern, den Auftrag zum fraglichen Zeitpunkt erhalten zu haben. Erst als der Angeklagte im Sommer in den Urlaub gefahren sei, habe er die Vertretung übernommen. Da allerdings sah sich der Besitzer der Schafe bereits mit einem einschlägigen Strafbefehl konfrontiert und war zudem von Amts wegen dazu aufgefordert worden, seine Tierhaltung aufzulösen.

Widerlegt wurde auch die Aussage des Beschuldigten, dass er sich immer wieder an den Veterinär seines Vertrauens gewendet habe, um die notwendigen Medikamente sowie Tipps zur Behandlung der erkrankten Schafe zu bekommen. Lediglich ein einziges Mal sei er im vergangenen Jahr auf einer der Koppeln gewesen, erklärte der Tierarzt gestern vor Gericht. Dabei habe er auch eine nachdrückliche Warnung ausgesprochen und den Halter auf die alles andere als optimalen Zustände hingewiesen.

Kein böser Wille, sondern finanzielle Not

Während des zweiten Verhandlungstages wurde auch deutlich, dass der Nebenerwerbsschäfer seine Herde nicht aus bösem Willen, sondern aus finanzieller Not heraus vernachlässigt hat. Der Mann hat einerseits erhebliche Schulden, verfügt aber andererseits lediglich über eine kleine Rente. Sein Verteidiger wies deshalb auch darauf hin, dass es „nicht funktionieren wird“, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldbuße von 1000 Euro zu bezahlen. Die Richterin folgte denn auch dem anwaltlichen Appell und reduzierte den Betrag auf 200 Euro.

Für den Fall, dass er auch diese Summe in den nächsten drei Jahren nicht bezahlen könne, wies Friederike Späth auf die Möglichkeit hin, das Bußgeld in Arbeitsstunden umzuwandeln. Als seine Dolmetscherin dem Verurteilten diese Aussage übersetzt hatte, schien es so, als würde ein erleichtertes Lächeln über sein Gesicht huschen.