Bewerber nicht berücksichtigt Panne bei der Wahl der Laienrichter

Lob für die Schöffen: Justizministerin Gentges Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Gut 30 Kandidaten fürs Schöffenamt sind im Kreis Göppingen unter den Tisch gefallen, das stellt sich erst jetzt heraus. Warum wird die Wahl trotzdem nicht für unwirksam erklärt?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Für die Wahl der Schöffen hat Marion Gentges (CDU) voriges Jahr kräftig geworben. Die Laienrichter seien „von großer Bedeutung für die Justiz“, sie brächten Sachkunde und Lebenserfahrung in die Urteile ein. Bisher ging die Stuttgarter Justizministerin davon aus, dass die rund 7000 Ehrenamtlichen überall korrekt bestimmt wurden. Erst durch unsere Zeitung erfuhr sie jetzt von einer Panne im Kreis Göppingen. Schon länger gab es dort Geraune, dass Bewerber aus zwei Gemeinden – Uhingen und Ebersbach – komplett unter den Tisch gefallen seien. Erst ein hartnäckig nachbohrender Ex-Schöffe brachte nun Licht ins Dunkel.

 

Beim Landgericht Ulm erkundigte er sich, was eigentlich schief gelaufen sei; vor Ort erfahre man dazu wenig. Die Antwort kam vom Direktor des Amtsgerichts Göppingen: „Mit großem Bedauern“ habe er erfahren, dass die Vorschlagslisten aus beiden Gemeinden nicht berücksichtigt worden seien. Grund sei eine „Verkettung unglücklicher Umstände“. Die zuständigen Mitarbeiterinnen hätten nur die elektronisch vorliegenden Listen erfasst, nicht die – durchaus zulässig – auf Papier eingereichten. 31 Bewerberinnen und Bewerber fehlten daher.

Richterin orientiert sich an Uralt-Fall

Gleichwohl, so der Gerichtschef, sei die Wahl nicht unwirksam; das habe eine „richterliche Überprüfung“ ergeben. Dabei habe sich die zuständige Kollegin an einem Fall von 1985 orientiert, hieß es. Damals wurde ein Urteil gerügt, weil das Gericht nicht korrekt besetzt gewesen sei – als Folge einer fehlenden Vorschlagsliste. Der Bundesgerichtshof hielt die Wahl trotzdem für gültig, weil keine „willkürliche Entscheidung“ vorliege, sondern ein Versehen. Dem verhinderten Schöffen aus Uhingen wurde geraten, sich beim nächsten Mal wieder zu bewerben. Ein schwacher Trost: dann, in fünf Jahren, ist er zu alt dafür.

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