Bezahlung von Betriebsräten Gehälter in der Grauzone

Sein Gehalt war zeitweise stark gekürzt: VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh Foto: dpa

Weil die Regeln unklar sind, wird die Bezahlung von Betriebsräten zum Fall für die Justiz – wie bei VW und nun auch Porsche. Die Politik sollte sich damit nochmals befassen, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Welche Bezüge sind für einen Betriebsratsvorsitzenden angemessen? Zumal für so einflussreiche, wie Uwe Hück es bei Porsche lange war und Bernd Osterloh bei Volkswagen nach wie vor ist? Soll ihr Salär näher bei den Arbeitnehmern liegen, von denen sie gewählt werden und die sie vertreten? Oder ist eher das Niveau jener Manager ein Maßstab, mit denen sie oft auf Augenhöhe agieren und gemeinsam um das Wohl des Konzerns ringen?

 

Hück galt zeitweise – sicher etwas übertrieben – als heimlicher Chef von Porsche, Osterloh ist fraglos einer der mächtigsten Männer bei Volkswagen. Bei allem, was sie für die Belegschaft erreicht haben, wurde und wird ihnen ihr sechsstelliges Gehalt dort vermutlich kaum geneidet. Doch beide müssen nun erleben, dass es von der Justiz kritisch hinterfragt wird. Nicht sie selbst als Empfänger, sondern jene, die es gewährten, stehen unter dem Verdacht der Untreue.

Normale Karriere als Maßstab

Nicht an Erfolgen oder Einfluss nämlich soll sich die Bezahlung orientieren, sondern daran, was aus den Betriebsräten bei einer „normalen“ Karriere geworden wäre. So verlangt es das Betriebsverfassungsgesetz, nach dem die freigestellten Arbeitnehmervertreter weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Doch diese „hypothetische Entwicklung“ wirft Fragen auf. Wie weit hätte es der gelernte Lackierer Hück außerhalb des Betriebsrats gebracht? Vielleicht zum Abteilungsleiter? Da wäre vermutlich kein mittleres sechsstelliges Jahressalär drin gewesen. Welche Rolle spielt es, dass Osterloh – als ausgebildeter Industriekaufmann – bei VW Personalvorstand hätte werden können und dann Millionen verdient hätte? Sollte der Verzicht darauf nicht halbwegs finanziell abgefedert werden?

Weil die Regeln so unscharf sind, ist eine Grauzone entstanden, die nun von den Staatsanwaltschaften ausgeleuchtet wird – in Braunschweig wie in Stuttgart. Deren Ergebnis bleibt abzuwarten. Doch spätestens danach sollte sich die Politik noch einmal Gedanken machen, ob nicht klarere Vorgaben sinnvoll wären – was auch unabhängige Arbeitsrechtler meinen. Ein erster Anlauf dazu war stecken geblieben, auch weil man kein „Lex Osterloh“ schaffen wollte. Nun könnte die Zeit bald reif für einen neuen Vorstoß sein.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Porsche Volkswagen Uwe Hück Kommentar