Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn wollen, dass Pflegekräfte künftig nach Tarif bezahlt werden. Unterschiede gibt es bei den Gesetzesvorhaben der beiden Minister.

Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dafür sorgen, dass Pflegekräfte künftig nach Tarif bezahlt werden müssen. Dasselbe Ziel hat auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er warnt allerdings davor, dass dadurch die Pflegebedürftigen nicht über Gebühr belastet werden dürften. Die Gesetzesvorhaben der beiden Minister unterscheiden sich im Detail.

 

Heils Entwurf zufolge sollen die Kassen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen, in denen ein Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gilt. Ist das nicht der Fall, darf die Bezahlung nicht darunter liegen - allenfalls darüber. Heils Vorlage sieht zudem vor, dass Tarifverträge auch nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen und deshalb stets refinanziert werden müssten.

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Ausnahmen im Entwurf des Gesundheitsministers

Auch im Gesetzentwurf von Spahn heißt es: „Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen beruflich Pflegende künftig mindestens nach Tarif entlohnt werden.“ Doch der Entwurf des Gesundheitsministers lässt Ausnahmen zu: „Im Falle des Fehlens anwendbarer Tarifverträge oder soweit diese nicht auf alle Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich einer Pflegeeinrichtung anwendbar sind, ist eine ortsübliche Entlohnung zu zahlen.“

Das hat die Journalistengewerkschaft Verdi auf den Plan gerufen. Denn vielerorts lägen die Löhne aktuell „ja nur auf dem unzulänglichen Niveau des Pflegemindestlohn“, kritisiert Verdi.