Wer bekommt was vom Staat? Diese Frage stellt sich in einer Gesellschaft immer wieder – und zwar besonders laut, wenn das Geld gerade knapp ist. In manchen Fällen auch zu Recht.
Der Bund der Steuerzahler hat nun eine Debatte darüber angestoßen, wie lange ausgeschiedenen Bundesministerinnen und -ministern ein Übergangsgeld gezahlt werden soll. Aktuell ist es so, dass ehemalige Kabinettsmitglieder für bis zu zwei Jahre Bezüge erhalten – in den ersten drei Monaten das volle Gehalt, danach die Hälfte. Geht es nach dem Bund der Steuerzahler, soll die Dauer auf ein Jahr beschränkt werden.
In diesen Zeiten ein wichtiges Symbol
Es ist ein vernünftiger Vorschlag, den sich die neue Regierung zu Herzen nehmen sollte. Den Staatshaushalt wird das zwar nicht retten. Aber es wäre gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Symbol.
Dass ein Übergangsgeld gezahlt wird, ist grundsätzlich nicht falsch. Wer seinen Job verliert, bekommt danach auch erst einmal Arbeitslosengeld. Außerdem kann es Ex-Ministerinnen und -Ministern bis zu 18 Monate nach ihrer Amtszeit untersagt werden, bestimmte Jobs anzunehmen, wenn die Nähe zu ihrem einstigen Fachressort zu groß ist.
Wieder neue Spitzenposten
Doch ein Jahr Übergangsgeld ist ausreichend. Wer einmal Ministerin oder Minister war, hat meist keine Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Nicht selten kommen ehemalige Kabinettsmitglieder später auf anderen Spitzenposten unter. Einige übernehmen wieder politische Ämter – wie zum Beispiel Ursula von der Leyen (CDU), die verschiedene Bundesministerien führte und nun Präsidentin der Europäischen Kommission ist.
Zur Wahrheit gehört auch: Bei einem Staatshaushalt von bald fast 500 Milliarden Euro fällt die Summe, die hier eingespart werden könnte, praktisch nicht auf. Aber es geht auch um ein Zeichen. Wenn der Staat sparen muss, dann sollte die Regierung sich selbst nicht schonen.