Laut des Entwurfs würden zunächst zwölf Schienen- und Wasserstraßenvorhaben per Gesetz direkt vom Bundestag beschlossen werden sollen. Dadurch sollen die „langwierigen Verfahren“ über Fachbehörden und Gerichte abgekürzt werden, auch als Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21. Die Möglichkeiten von Bürgern und Verbänden, dagegen zu klagen, würden stark eingeschränkt.
Bedenken: Bürgerrechte würden ausgehebelt
Der Amtschef von Verkehrsminister Winfried Hermann, Uwe Lahl, erhob gegenüber unserer Zeitung gravierende Bedenken. Mit dem vorgesehenen Verfahren würden „Bürgerrechte ausgehebelt“ und Umweltaspekte „nicht ausreichend berücksichtigt“. Zudem gebe es Zweifel, ob das Gesetz europarechtlich zulässig sei. „Aller Voraussicht nach werden wir im Verkehrsausschuss des Bundesrats dagegenstimmen“, kündigte Lahl an.
Wie sich das Land im Plenum der Länderkammer verhalte, müsse regierungsintern geklärt werden. Sollten die CDU-Minister die Pläne von Scheuer unterstützen, müsste sich Baden-Württemberg nach den Regeln der Koalition enthalten. Protest kommt auch aus der Grünen-Bundestagsfraktion, von Umweltverbänden und regionalen Bürgerinitiativen sowie von Rechtsexperten.
Akzeptanz für Vorhaben soll steigen
Scheuer hatte den Gesetzesentwurf am vorigen Mittwoch ohne größeres Aufsehen durch das Bundeskabinett gebracht; er kommt nun in den Bundestag. „Die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden“, erklärte sein Ministerium. Für jedes einzelne Vorhaben würde ein Gesetzesverfahren eingeleitet, das sich an die bisherige Planfeststellung anlehne. „Alle Umweltprüfungen werden vorgenommen, in Sachen Umwelt gibt es keine Abstriche“, versichert das Ressort. Die Öffentlichkeit werde sogar stärker beteiligt, sie erhalte früh Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zu den zwölf Projekten, bei denen das neue Vorgehen erprobt werden soll, gehören der Ausbau mehrerer regionaler Bahnstrecken und die Vertiefung der Fahrrinnen von Flüssen. Vorhaben in Baden-Württemberg sind nicht dabei.
Bundestagsabgeordneter: Klagen seltener als angenommen
Aus Sicht der Grünen im Bundestag wird das geplante Vorgehen nicht die Akzeptanz steigern, sondern „für Unmut und Verdrossenheit sorgen“. Der Filderstädter Abgeordnete Matthias Gastel sagte unserer Zeitung, sinnvolle Projekte ließen sich „nur mit den Bürgern und nicht gegen sie“ beschleunigen.
Anstatt Rechte zu beschneiden, wolle man „eine offene Kommunikationskultur und eine frühere Bürgerbeteiligung“. So könnten Konflikte früh erkannt und gelöst werden, anstatt später Gerichte zu beschäftigen. Klagen seien allerdings „weitaus seltener als vielfach angenommen“, sagte Gastel; wichtiger wäre mehr Personal in Planungsabteilungen und Genehmigungsbehörden.
Aktionsbündnis bangt um Rechtsfrieden
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sprach von einem „Ermächtigungsgesetz“ und kündigte entschiedenen Widerstand an. Scheuers Pläne missachteten „in unerträglicher Weise“ das Grundgesetz und europäisches Recht, sagte der Sprecher des Bündnisses, der Anwalt Eisenhart von Loeper. Weder Bürger, die enteignet würden, noch Umwelt- oder Verkehrsverbände könnten künftig noch klagen; dies sei „brandgefährlich für den Rechtsfrieden“.
An die Landesregierung appellierte von Loeper, Bürgerinitiativen und Verbänden „Rückendeckung zu geben“. Zugleich kritisierte er die Hektik, mit der Scheuer sein Vorhaben vorantreibe; durch viel zu kurze Fristen werde die Anhörung zur Farce. Auch Umweltverbände wie der BUND rügten, die Pläne verstießen „klar gegen geltendes Recht“. Nach dem Mautdebakel wolle sich der CSU-Minister erneut über Europarecht hinwegsetzen.
Rechtsprofessor sieht fatales Signal
Scharfe Kritik kam auch von Thomas Groß, Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück. Wesentliches Ziel des Gesetzes sei es, „den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und insbesondere die Umweltverbandsklage auszuschalten“. Dies sei „weder verfassungs- noch europarechtskonform“, schrieb er in einem Blogbeitrag.
Nachdem in der Folge von Stuttgart 21 lange über eine bessere Bürgerbeteiligung diskutiert worden sei, trete nun „die alte Politik der maximalen Beschleunigung von Infrastrukturprojekten wieder ganz in den Vordergrund“. „Fast schon grotesk“ nennt Groß das Argument, die Genehmigung durch den Bundestag werde zu einer höheren Akzeptanz der Vorhaben führen. Die mit vielen anderen Themen befassten Abgeordneten im Verkehrsausschuss dürften kaum größeres Vertrauen genießen als die ständig mit solchen Verfahren beschäftigten Fachbehörden.