Der Reisekonzern Tui will über eine Kapitalerhöhung Geld einsammeln und die Coronahilfen zurückzahlen. Aktionäre können ihre Bezugsrechte ausüben. Was bedeutet das?

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Tui war in der Coronapandemie in existenzielle Nöte geraten und ist vom Staat gestützt worden. Nun will der Reisekonzern Coronahilfen und Kredite von insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zurückzahlen und über eine Kapitalerhöhung 1,8 Milliarden Euro einsammeln. Wichtige Fragen und Antworten:

 

Was ist eine Kapitalerhöhung?

Sie dient dazu, das Eigenkapital zu erhöhen. Es gibt mehrere Möglichkeiten – bei einer Aktiengesellschaft etwa geschieht dies durch die Ausgabe neuer Aktien. Bei Tui hat die Hauptversammlung dafür bereits Mitte Februar Grünes Licht gegeben. Dass es dann mehr Aktien gibt, hat Folgen für die bisherigen Aktionäre, denn dadurch „verwässern ihre Anteile“ am Unternehmen, so dass in der Regel der Aktienkurs sinkt. Das ist dann kein Crash, sondern hat mit der Kapitalerhöhung zu tun. Das war auch bei der Tui-Aktie der Fall. Denn der Preis, zu dem die neuen Aktien ausgegeben werden, liegt meist unter dem Kurs der alten Aktien. Dadurch sinkt das Vermögen der Bestandsaktionäre. Zum Ausgleich gibt es das Bezugsrecht – wie im Fall von Tui. Der Wert der Bezugsrechte entschädigt für den Kursverlust, den die Altaktionäre durch die Ausgabe neuer Aktien erleiden.

Was bedeutet ein Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung?

Wer schon Tui-Aktionär ist, hat mit dem sogenannten Bezugsrecht die Möglichkeit, bei der Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu kaufen. Bei Tui sollen rund 329 Millionen Aktien ausgegeben werden. Aktionäre können ihr Bezugsrecht seit dem 28. März und noch bis einschließlich 17. April ausüben. Das Bezugsverhältnis ist 8:3, das bedeutet: Die Anteilseigener haben das Recht acht neue Aktien für drei bestehende Aktien zu erwerben. Wer von seinem Bezugsrecht Gebrauch machen will, muss zusätzlich je 5,55 Euro für die neuen Papiere zahlen.

Wieso ist der Aktienkurs niedrig?

Der zuletzt deutliche Abschlag ist nicht Ungewöhnliches. Die Tui-Aktien werden seit dem 28. März „ex-Bezugsrechte“ gehandelt. Konkret heißt das, dass die Bezugsrechte von den Aktien getrennt werden und von den bisherigen Aktionären gehandelt werden können. Daher gibt es jetzt quasi zwei Teile: die Aktie ohne das Bezugsrecht und das Bezugsrecht selbst, das ebenfalls gehandelt wird und nicht mehr im Aktienkurs eingepreist ist. Um auf den tatsächlichen Wert der Aktie zu kommen, muss man beides wieder zusammenaddieren: den aktuellen Aktienkurs und den Wert des Bezugsrechts. Dem bisherigen Aktienkurs ist daher die Summe aus Aktienkurs ex-Bezugsrecht und dem Bezugsrecht gegenüber zu stellen. Die Tui-Bezugsrechte wurden im frühen Handel zu 6,92 Euro gehandelt, während der Kurs der Aktien 8,50 Euro betrug. In Summe waren dies 15,42 Euro – rechnerisch ein Abschlag gegenüber dem Vortageskurs.

Was passiert, wenn ein Tui-Aktionär nichts unternimmt?

Möchten Tui-Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben und ignorieren die entsprechende Mitteilung ihrer Bank, dann werden die Bezugsrechte am letzten Handelstag automatisch aus dem Depot verkauft.