Eine 47-jährige Frau tötet ihre neunjährige Tochter in Lindau am Bodensee, weil sie sich selbst umbringen und ihr Kind nicht alleine lassen wollte. Die Frau überlebte und wurde zunächst freigesprochen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für eine Mutter aufgehoben, die ihre Tochter getötet hat. Die damals 47 Jahre alte Frau hatte im Spätsommer 2016 die Neunjährige in Lindau am Bodensee getötet, weil sie sich selbst umbringen und ihr Kind nicht allein zurücklassen wollte.

 

Die Frau überlebte allerdings den Suizidversuch und musste sich dann im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Strafkammer sah die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung als schuldunfähig an und sprach die Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags frei.

Mangelnde Erklärungen zur Schuldfähigkeit

Nach der am Montag vom BGH veröffentlichten Revisionsentscheidung hat das Ersturteil jedoch „einen durchgreifenden Darstellungsmangel“. In dem Prozess hatten Gutachter die Schuldfähigkeit der Angeklagten unterschiedlich bewertet. Während ein Sachverständiger von einer vollständig aufgehobenen Steuerungsfähigkeit ausging, sah der andere nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Der BGH bemängelte, dass die Richter nicht ausreichend dargelegt hätten, warum sie sich den Ausführungen des ersten Experten anschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine vierjährige Haftstrafe gefordert und dann Rechtsmittel in Karlsruhe eingelegt. Eine andere Kammer des Kemptener Landgerichts muss nun den Fall neu verhandeln.

Hintergrund des Vorfalls war Suizid des Partner

Hintergrund der Tragödie war, dass der Partner der Mutter sich selbst getötet hatte. Daraufhin entwickelte die Frau aufgrund ihrer Depression Suizidgedanken. Die Mutter war der Überzeugung, dass das Mädchen an ihrem Tod zerbrechen würde. Deswegen erstickte die Frau ihr Kind vor dem Suizidversuch.