Der Bundesgerichtshof fällt erst Anfang März ein Urteil im Berliner Autoraserfall. Auch zwei weitere Fälle stehen zur Beratung an. Die Richter müssen zwischen Mord und fahrlässiger Tötung entscheiden.

Karlsruhe - Im Aufsehen erregenden Berliner Autoraserfall will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil erst am 1. März verkünden. Dies teilten die Karlsruher Richter nach ihrer mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe mit. Zuvor wollen sie noch am selben Tag über zwei weitere Raserfälle beraten. Umstritten ist in allen drei Fällen, ob bei den Rasern ein zumindest bedingter Vorsatz angenommen und damit ein Mordurteil verhängt werden kann. (Az Berlin: 4 StR 399/17, Bremen: 4 StR 311/17, Frankfurt: 4 StR 158/17)

 

Autoraser erstmals wegen Mordes verurteilte

In dem Berliner Fall hatte im Februar 2017 das Landgericht Berlin bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es erstmals Autoraser wegen Mordes verurteilte. Die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten waren Anfang 2016 nachts mit Geschwindigkeiten bis zu 170 Stundenkilometern um die Wette über den Berliner Kurfürstendamm und auch über rote Ampeln gerast. An einer Ampelkreuzung erfasste einer daher ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag.

Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Ein bedingter Tötungsvorsatz sei gegeben, die Angeklagten hätten den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen. Auch das weitere sogenannte Mordmerkmal eines gemeingefährlichen Tatmittels sei erfüllt. Die jungen Männer hätten ihre PS-starken Autos nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Das Berliner Landgericht betonte aber auch, der Raserfall sei mit anderen Fällen nicht vergleichbar.

Beratung über zwei weitere Fälle

Möglichkeiten zur Abgrenzung könnten dem BGH zwei weitere Raserfälle geben, über welche die obersten Strafrichter vor dem Urteil am 1. März beraten wollen. Die Landgerichte Bremen und Frankfurt am Main hatten jeweils nur auf fahrlässige Tötung entschieden. Im Bremer Fall war ein 23-Jähriger mit bis zu 150 Stundenkilometern durch die Stadt gerast. Als er an einer für ihn roten Ampel einen Fußgänger erblickte, fuhr er noch mindestens 97 Stundenkilometer und konnte daher nicht mehr bremsen. Der Fußgänger erlag im Rettungswagen seinen Verletzungen.

Im Frankfurter Fall fuhr ein 20-Jähriger mit einem Mietwagen in Richtung Stadtmitte. Erlaubt waren hier 70 Stundenkilometer. Mit 142 Stundenkilometern überfuhr er eine rote Ampel und kollidierte mit einem aus der Gegenrichtung kommenden Linksabbieger. Dessen Fahrer starb am Unfallort.