BGH-Urteil zum Fahrradhelm Auch ohne Helm voller Schadenersatz

Auch wenn Radfahrer ohne Helm unterwegs sind, haben sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls Anspruch auf vollen Schadenersatz. So lautet das Urteil des BGH am Dienstag im Fall einer Radlerin, die bei einem Unfall schwer am Kopf verletzt worden war.
Auch wenn Radfahrer ohne Helm unterwegs sind, haben sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls Anspruch auf vollen Schadenersatz. So lautet das Urteil des BGH am Dienstag im Fall einer Radlerin, die bei einem Unfall schwer am Kopf verletzt worden war.
Karlsruhe - Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Die Richter gaben damit einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. "Für Radfahrer ist das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe (Aktenzeichen VI ZR 281/13).
Auch nach dem "allgemeinen Verkehrsbewusstsein" sei das Tragen eines Helmes nicht erforderlich, um sich vor Schäden zu schützen. Denn einer repräsentativen Erhebung zufolge hätten 2011 nur elf Prozent der Radfahrer innerorts einen Helm getragen.
Die Klägerin kann jetzt mit dem vollen Schadenersatz rechnen. Der BGH hob das vorhergehende Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig auf und gab der Klage der Frau in vollem Umfang statt. Es muss nicht neu verhandelt werden.
Fahrradfahrer-Verband lehnt Helmpflicht ab
Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und die Autotür unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin geöffnet. Das OLG hatte der verunglückten Physiotherapeutin 2013 eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall angelastet, weil sie zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hatte. Entsprechend sollte ihr Schadenersatz gekürzt werden, den sie von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt. Sie ging in Revision.
Im Zentrum der knapp einstündigen BGH-Verhandlung stand am Vormittag die Frage, ob ein vernünftiger Mensch heutzutage vor einer Fahrt mit dem Rad einen Helm aufsetzt. Selbst der Gesetzgeber wolle keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer einführen, sagte der Anwalt der Klägerin. Dann könne man das von den Radfahrern auch nicht verlangen. "Vernunft ist gefragt und nicht das Verhalten derjenigen, die es schon immer so gemacht haben", widersprach der Anwalt der Autofahrerin.
"Das ist ein guter Tag für die Radfahrer in Deutschland. Denn wir konnten uns bisher frei entscheiden, ob wir einen Helm tragen oder nicht und das können wir auch in Zukunft. Und das ist auch richtig so, weil Radfahren kein Risikosport ist, sondern gesunde Bewegung im Alltag", sagte die Pressesprecherin des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) Stephanie Krone in Karlsruhe.
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