Den Bundesgerichtshof entscheidet, ob Bürger Verkehrssünder auf Unterlassung verklagen können. Der Feinstaub-Anwalt Roland Kugler hat schon einmal Umwelt-Rechtsgeschichte geschrieben.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler ist mit dem Versuch, durch eine Klage für seine vom starken Lastwagenverkehr belästigten Mandanten Paul Wurm und den Kita-Träger Waldheimverein Stuttgart-Hedelfingen, deutsche Rechtsgeschichte zu schreiben, nach Niederlagen vor dem Amts- und dem Landesgericht nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Dort geht es um übergeordnete Rechtsfragen. Die Vorinstanz hatte gemeint, eine Klärung durch das Revisionsgericht diene „der Fortbildung des Rechts“. Die mündliche Verhandlung fand nun statt, das Urteil wird am 14. Juni verkündet. Der Streitwert von 5000 Euro ist nebensächlich.