Kommunen müssen den Verdienstausfall der Eltern ersetzen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder bereitstellen. Ein richtiges Urteil, kommentiert Politik-Redakteur Christian Gottschalk. Allerdings sind andere Dinge noch wichtiger.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Juristen sind gelegentlich Meister darin, einen Sachverhalt so zu zerlegen, dass am Ende nur noch Kopfschütteln übrig bleibt. Das OLG Dresden hatte dafür ein Musterbeispiel präsentiert, als es erklärte, nur Kindern stehe ein Kitaplatz zu, daher könnten Eltern keinen eigenen Anspruch geltend machen, wenn es an solch einem fehle. Der BGH hat dies erfreulicherweise richtig gestellt. Natürlich besteht ein logischer Gesamtzusammenhang zwischen dem Wunsch, das Kind in Betreuung zu wissen, und selbst wieder arbeiten zu gehen. Das Urteil ist begrüßenswert, auch, weil es ein wichtiges Signal sendet: Wer einen Anspruch gewährt, der muss dafür gerade stehen, wenn dieser nicht erfüllt wird. Das sollte selbstverständlich sein.

 

Nicht alle Probleme sind beseitigt

Viele Kommunen haben sich redlich bemüht, die publikumswirksam vom Bund auferlegte Verpflichtung zu erfüllen. Andere waren nicht ganz so fleißig. Dass das Urteil auch in diesem Bereich differenziert, ist ebenso erfreulich. Alle Fragen im Bereich der Kita-Betreuung sind trotzdem noch lange nicht beantwortet – und alle Probleme sind keineswegs beseitigt. Steigende Geburtenraten schaffen ebenso neue Herausforderungen wie zu integrierende Flüchtlingskinder. Und schon jetzt stellt sich mancherorts die Frage nach der Qualität in der Kita. Die ist noch wichtiger als ein Anspruch auf Schadensersatz.