Makler dürfen Immobilien nicht kostenpflichtig reservieren, entscheidet der Bundesgerichtshof. Das muss nicht das letzte Wort sein, kommentiert Christian Gottschalk.
Manch eine Fluggesellschaft hat schon seit geraumer Zeit ein zusätzliches Geschäftsmodell entdeckt. Wer noch Bedenkzeit braucht, der kann den soeben im Internet gefundene Tarif für die Reise ein paar Tage reservieren – natürlich gegen eine entsprechende Gebühr. Wird gebucht, dann wird diese mit dem Preis verrechnet. Wird nicht gebucht, dann ist das Geld eben futsch. So ähnlich hat das auch ein Makler handhaben wollen, und eine Immobilie kostenpflichtig für ein paar Wochen reserviert. Geht nicht, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden – nachdem es zwei Vorinstanzen noch anders gesehen haben.