Das Berliner Landgericht hat zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Der BGH wird eine mutige Entscheidung kippen. Das ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Doch ebenso wichtig ist es, dass die Diskussion darüber bleibt

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - as Berliner Landgericht hat juristisches Neuland beschritten, als es zwei besonders üble Verkehrsrowdys wegen Mordes hinter Gitter geschickt hat. Nun läuft die Revision vor dem Bundesgerichtshof, und vieles spricht dafür, dass sich diese Entscheidung nicht halten lässt. Das ist gut, denn die Berliner sind deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Gleichzeitig gebührt dem Gericht aus der Hauptstadt Respekt. Es hat eine Diskussion angestoßen, die notwendig war.

 

Eine traurige Besonderheit

Keine Frage, unter all den PS-Junkies, die in grandioser Selbstüberschätzung andere gefährden, sind die Berliner Raser eine traurige Besonderheit. Allerdings: Mörder, das sind dann doch andere Verbrecher. Der Krankenpfleger beispielsweise, der Hunderte von Patienten tötet. Die Diskussion über den Berliner Fall hat aber dazu geführt, dass der Gesetzgeber tätig geworden ist. Im konkreten Fall kann der BGH noch nicht auf das neue Recht verweisen, weil es zum Tatzeitpunkt noch nicht existierte. Künftige Gerichte können es anwenden. Mit bis zu zehn Jahren Haft für vergleichbare Fälle bietet es einen sinnvollen Strafrahmen – auch wenn im Einzelnen noch Änderungen notwendig sind. Mindestens genauso wichtig ist es, die PS-Rowdys und ihre Autos aus dem Verkehr zu ziehen, bevor etwas geschieht. Die Möglichkeiten müssen konsequent angewandt werden.