Im Räumungsstreit um altes Mieter-Ehepaar geht es wohl in die Verlängerung. Am Mittwochvormittag zeichnete sich ab, dass der BGH das Räumungsurteil aufhebt und den Fall ans Landgericht zurückspielt.

Karlsruhe - Ein betagtes Mieter-Ehepaar darf wohl weiter darauf hoffen, trotz Kündigung vorerst in seiner Wohnung bleiben zu können. In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Mittwoch ab, dass die Karlsruher Richter das Räumungsurteil aufheben und den Streit ans zuständige Landgericht zurückverweisen dürften. Sie äußerten Bedenken, ob die Interessen beider Seiten dort ausreichend gewürdigt worden seien. Das Urteil soll es um 14.30 Uhr geben.

 

Die Vermieter, die mit ihren zwei kleinen Kindern selbst mit in dem Haus in Sinzheim bei Baden-Baden wohnen, wollen das Erdgeschoss künftig selbst nutzen, um mehr Platz zu haben. Aber der 87 Jahre alte Mieter und seine 78-jährige Frau wollen nicht mehr umziehen. Nach ihrer Darstellung ist das zumindest dem Mann, der eine beginnende Demenz habe, nicht zuzumuten. (Az. VIII ZR 270/15)