Eine Leutkircher Brauerei darf ihr Bier nicht mehr als „bekömmlich“ bewerben. Das hat das Ravensburger Landgericht entschieden. Dieses Urteil hat wenig Nährwert, kommentiert die StZ-Redakteurin Barbara Thurner-Fromm.

Stuttgart - Ein Semmelknödel ist bekömmlich. Zehn Semmelknödel zu essen ist gesundheitlich mit Sicherheit unbekömmlich, doch rein werberechtlich ohne juristische Verdauungsbeschwerden, weil Semmelknödel keinen Alkohol enthalten. Zehn Flaschen Bier zu trinken ist zweifellos auch ungesund, doch wer will bestreiten, dass nach einer ausgedehnten Wanderung oder einem anstrengenden Tag ein Glas Bier ein höchst bekömmlicher Genuss ist – mit jahrhundertealter Tradition zudem, denn das Reinheitsgebot des Bieres wird nächstes Jahr 500 Jahre alt.

 

Nur sagen darf das die Allgäuer Brauerei Härle nach 80 Jahren nicht mehr, weil Brüssel eine Verordnung erlassen hat, dass Alkohol und Gesundheit nicht zusammenpassen, und ein Berliner Verband fand, dass das Wort „bekömmlich“ die Gefahren des Alkohols unterschlage. Das Landgericht Ravensburg ist dieser Sicht gefolgt.

Ist die Welt jetzt besser? Sind die Menschen bald gesünder? Nein, man fasst sich an den Kopf und fragt, sind das die Themen, die an höchster Stelle geklärt und mit deutscher Gründlichkeit exekutiert werden müssen, damit Europa vorankommt? Muss Brüssel die Menschen zu ihrem Glück zwingen? Man kann sich auch einfach wundern, dass sich manche Politiker gerade stark machen für die Freigabe von Cannabis. Der Zeitgeist wabert manchmal sehr.