Die Anflugmöglichkeit für den Rettungshubschrauber wird der Klinikerweiterung zum Opfer fallen. Auf dem Gebäudedach wäre eine Alternative möglich – für viel Geld. Kommt diese nicht, könnte das Krankenhaus Kompetenzen verlieren.

Bietigheim-Bissingen - Die Tage der Landemöglichkeit für Rettungshubschrauber am Bietigheimer Krankenhaus sind gezählt: Die Fläche wird für die Erweiterung der Klinik gebraucht. Ob ein Ersatz geschaffen wird, ist allerdings unklar. Denn aus Platzgründen wäre nur ein Landeplatz auf einem Gebäudedach möglich – und das wäre teuer. Allerdings hätte es weitreichende Folgen für das Krankenhaus, wenn es nicht mehr von Helikoptern angeflogen werden könnte. Denn dann würde das Haus nicht mehr die Voraussetzungen für die Versorgung Schwerverletzter erfüllen.

 

Einen genehmigten Hubschrauber-Landeplatz nach EU-Standard gibt es schon heute nicht in Bietigheim-Bissingen. Die Fläche, die derzeit als Anflugstelle für Rettungshelikopter genutzt wird, ist offiziell lediglich geduldet: „Das Risiko der Landung liegt dabei ganz beim Piloten“, erklärt Olaf Sporys, der Regionaldirektor bei der Regionalen Kliniken-Holding (RKH). Deshalb präferierten die Hubschrauber-Piloten in der Regel offizielle Landeplätze. Diese allerdings müssten hohe Standards der Europäischen Union erfüllen – und seien dementsprechend teuer. In Bietigheim komme hinzu, dass die einzige Fläche in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses, auf der ein offiziell genehmigter Hubschrauber-Landeplatz eingerichtet werden könnte, das Dach des Klinikgebäudes wäre. Weil hier aber zusätzliche Anforderungen beispielsweise an die Statik erfüllt werden müssten, geht man bei der RKH von Kosten in Höhe von rund drei Millionen Euro aus.

Ausrichtung des Klinikenverbunds ist ausschlaggebend

Ob man sich das leisten will, ist noch völlig unklar. Das hänge in erster Linie von der künftigen Ausrichtung des Klinikenverbundes ab, sagt Olaf Sporys. Die RKH hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, aus dem hervorgehen soll, an welchem der zehn Standorte in den Kreisen Ludwigsburg und Karlsruhe sowie dem Enzkreis welcher medizinische Schwerpunkt sinnvoll wäre. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen allerdings erst im Sommer vorgestellt werden – vorher werde also keine Entscheidung über den Landeplatz fallen. Hinzu komme, dass voraussichtlich im Herbst eine neue EU-Richtlinie zu dem Thema verabschiedet werde. Erst, wenn man diese kenne, sei ein Votum möglich, meint Sporys.

In Bietigheim-Bissingen hofft man auf einen positiven Bescheid. „Wir würden einen Landeplatz am Krankenhaus sehr begrüßen“, sagt Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadt. Auch die CDU-Kreistagsfraktion hatte jüngst eindringlich gefordert, die Landeoption zu erhalten. Kein Wunder: immerhin hat ein Klinikum mit genehmigtem Landeplatz viel mehr Möglichkeiten bei der Behandlung von Patienten als ohne. Denn nach den Vorgaben gesetzlichen Unfallversicherungen müssen Krankenhäuser bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Schwerverletzte behandeln zu dürfen. Die Einstufung erfolgt in drei Kategorien: der Basisstufe, bei der leichtere Akutverletzungen behandelt werden, der zweiten Versorgungsstufe für die Behandlung von Schwerverletzten und der dritten Stufe, bei der es um die Maximalversorgung von Schwerstverletzten geht. Bislang erfüllte Bietigheim die Kriterien für die zweite Stufe, das wäre ohne eine Möglichkeit zur Landung von Rettungshubschraubern nicht mehr der Fall. Für die Maximalversorgung reicht auch eine Landeoption nicht mehr aus, hier muss die Klinik einen nach EU-Standards genehmigten Landeplatz vorweisen.

Interimslösung ist angedacht

Allerdings kann es sein, dass die bestehende Landemöglichkeit für Helikopter wegen des Parkhaus-Neubaus am Krankenhaus schon vor der Entscheidung über die künftige Ausrichtung wegfällt. Dann sei eine Interimslösung notwendig, sagt Olaf Sporys. Man habe bereits eine Idee, allerdings wäre diese Option etwas weiter von der Klinik entfernt als bisher – und sei noch nicht spruchreif. Also heißt es wie bei der Entscheidung über den Landeplatz auch hier vorerst: abwarten.