Was tun gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken? Ein Gesetz sollte sie eigentlich eindämmen und dazu beitragen, dass strafbare Inhalte gelöscht werden. Doch die Erfahrungen nach drei Jahren sind eher durchwachsen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Der erste Satz des Grundgesetzes wird im Internet tagtäglich verspottet. Er handelt von der Würde des Menschen, die unantastbar sei. Doch das Netz ist nicht nur Informationsquelle und Verkaufsplattform, sondern auch ein Ventilator zur Verbreitung von Botschaften, die dem obersten Verfassungsgebot Hohn sprechen. Dem wollte der Bund vor drei Jahren per Gesetz einen Riegel vorschieben. Inzwischen gibt es einen Evaluationsbericht, der die bisherigen Erfahrungen auswertet – und zwei Anläufe, das Gesetz effektiver zu gestalten.