Bildung im Kreis Göppingen Volkshochschulen schlagen Alarm​

Ein Kunstkurs an einer Volkshochschule. Der VHS-Verband kritisiert geplante Änderungen bei der Besteuerung. Foto: Volkshochschule

An den Weiterbildungseinrichtungen auch im Kreis Göppingen lösen Pläne zur Besteuerung bestimmter Bildungsangebote Kopfschütteln und Unverständnis aus. Sie fürchten eine Bürokratielawine, steigende Gebühren und schrumpfendes Angebot.​

Wird für den Yoga-, Sprach- oder Kunstkurs an der VHS künftig Umsatzsteuer fällig? In den Volkshochschulen brodelt es, auch im Kreis Göppingen. Schuld an dem Ärger ist das Wortungetüm „Umsatzsteueranwendungserlass“. Mit ihm nimmt das Bundesfinanzministerium die Träger der allgemeinen Weiterbildung ins Visier. Lehrangebote sollen künftig als Freizeitbeschäftigung deklariert und damit besteuert werden, meldet der VHS-Verband. Steuerfrei soll Weiterbildung nur dann bleiben, wenn sie unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder zur Berufswahl hat.​

 

Jürgen Morasch, Leiter der Volkshochschule Göppingen und Schurwald, kritisiert: „Die Pläne des Finanzministeriums ignorieren sowohl die Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen. Es darf nicht sein, dass eine bewährte Praxis, die der gesamten Gesellschaft zugutekommt und sich über die lange Geschichte der Volkshochschulen in Deutschland bewährt hat, nun abgeschafft wird – und das mit einer fragwürdigen Begründung.“ Der Volkshochschulverband in Baden-Württemberg warnt davor, Bildung so eng zu definieren und fordert das Ministerium zu einem Dialog auf.​

Manche Angebote könnten einfach verschwinden

Der Göppinger VHS-Chef Jürgen Morasch weist darauf hin, dass die Kommunen die größten Förderer der allgemeinen Weiterbildung seien. Doch gerade sie profitieren am wenigsten von den angeblichen Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer. Dabei spricht Morasch bewusst von „vermeintlichen Mehreinnahmen“, denn: „Ob unsere Teilnehmenden eine Preissteigerung von 19 Prozent akzeptieren würden, ist mehr als fraglich“, glaubt Morasch. „Die Folge könnte sein, dass es manche Angebote einfach nicht mehr gibt oder dass sie sich nur noch wenige leisten können.“ Der Landes- und Bundesverband der VHS fordere zu Recht einen Dialog über ein zeitgemäßes Bildungsverständnis.​

Eben dieses Bildungsverständnis hinter dem Ministeriums-Vorstoß hinterfragt auch die Leiterin der Süßener Volkshochschule, Verena Müller. „In der VHS geht es ja schon lange nicht mehr darum, die Leute zu beschäftigen.“ Die Volkshochschulen decken vor Ort im Kleinen so vieles ab: „Wir bieten niedrigschwellige Angebote im Bereich Bildung und Soziales für alle Altersgruppen und Einkommenschichten.“ Das sei genau das, was im neuen Leitbild der Süßener VHS stehen werde und das nun ausgehebelt werden soll. „Das ist kontraproduktiv“, findet Verena Müller. Sie hoffe, dass noch ein Umdenken einsetzt. Wenn nicht, müsse sie sich zusammen mit der Stadt die Frage der Finanzierung stellen. „Irgendjemand muss es bezahlen“, sagt Verena Müller. Starke Preissteigerungen bei den Kursen ohne Bezug zum Beruf könnten aber für viele Menschen brenzlig werden, glaubt Müller.​

Im Namen der Geislinger VHS meint der pädagogische Leiter Ramón Cárdenas, „der Erlass könnte das Weiterbildungssystem in Deutschland erheblich schädigen“. Eine Besteuerung gefährde den Wert des lebenslangen Lernens, „da sie den Zugang zu essenziellen Bildungsangeboten stark einschränken könnte“. Es sei wichtig, dass das Ministerium die Bedenken der Bildungsträger ernst nimmt und einen konstruktiven Dialog führt, um eine Lösung zu finden.​

In einer Mitteilung fürchtet der VHS-Verband, die Programmplanung werde sich durch die Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Veranstaltungen unnötig verkomplizieren und die Preise für Weiterbildung in die Höhe treiben. Jürgen Morasch von der VHS Göppingen und Schurwald, gibt zu bedenken: „In einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ist Bildung der Schlüssel zu Wohlstand, Innovation und sozialem Fortschritt. Sie sichert Wettbewerbsfähigkeit, fördert Chancengleichheit und stärkt die Demokratie.“ Deshalb müsse Bildung geschützt, gefördert und für alle zugänglich bleiben. „Das Gegenteil befördern die Pläne des Bundesfinanzministeriums.“​

VHS-Direktor wirft dem Ministerium Realitätsferne vor

Hintergrund der komplexen Vorgänge ist die Anpassung des deutschen Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht. Aus Sicht des VHS-Verbands kann sich das Ministerium aber eben nicht auf europäische Rechtssprechung berufen, denn auf eine Besteuerung der allgemeinen Weiterbildung ziele die gar nicht ab. Nach der in einer Mitteilung versandten Meinung des VHS-Landesverbandsdirektors Tobias Diemer bewegt sich das Ministerium mit seinem engen Bildungsbegriff fernab der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität. „Es ist rechtlich und in der Sache falsch, Bildung und Gemeinnützigkeit auf berufliche und betriebswirtschaftliche Verwertbarkeit zu verkürzen, wie es das Bundesfinanzministerium vorhat.“ Dieser Position stimmen die VHS-Vertreter im Kreis zu.​

Kampf hinter den Kulissen​

Hintergrund
 Es geht um einen Anwendungserlass zu dem auf 1. Januar geänderten Umsatzsteuergesetz. Der Finanzausschuss des Bundestags habe empfohlen, die umsatzsteuerfreien Leistungen weiter steuerfrei zu lassen. Das Ministerium setze sich mit dem Erlass darüber hinweg, indem es nur direkt berufsbezogene Angebote als Bildungsleistungen anerkennt, sagt der VHS-Verband.​

VHS-Verband
Ziel der Bildungsträger ist es, dass der Anwendungserlass zurückgenommen wird. Der VHS-Verband sieht einen Widerspruch zum europäischen Bildungsverständnis, das auch Demokratie und Zusammenhalt stärken soll. Und die geplanten Vorschriften seien unvereinbar mit dem Weiterbildungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.

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